Autor Thema: Anfrage  (Read 3756 times)

AnnaLaBö

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Anfrage
« am: 20.04.2020 10:07 »
Hallo zusammen,

ich bin ganz neu und hätte mal eine Frage BEVOR mein Bewerbungsgespräch ansteht.

Ich bin Bürokauffrau und Versicherungskauffrau, habe einen AdA-Schein und arbeite seit 12 Jahren (davon 2,5 Ausbildung) in der privaten Versicherungswirtschaft. Dies erfüllt mich schon lange nicht mehr. Deshalb habe ich mich nun beim SOS Kinderdorf auf eine Stelle als kfm. Ausbilderin von schwer erziehbaren Jugendlichen ohne Abschluss beworben. Dabei soll es v. a. um die Vermittler grundlegender kfm. sowie allgemeiner beruflicher Kenntnisse gehen. Auch Praktikumsvermittlung u. allgemeine Büroarbeiten stehen im Profil. Bezahlt werden soll hier nach TVÖD SuE 8b. Jetzt meine Frage... In welcher Tarifstufe kann ich eingestuft werden? Ich habe ja immerhin mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, wenn man von der Ausbildung absieht.

Vielen Dank für eure Hilfe vorab.

Anna

Kat

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« Antwort #1 am: 20.04.2020 10:09 »
Hast Du einschlägige Berufserfahrung als Ausbilderin von schwer erziehbaren Kindern?

Spid

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« Antwort #2 am: 20.04.2020 10:11 »
Berufserfahrung an sich bewirkt keinerlei Anspruch. Bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. vier Jahren erfolgt die Einstellung in Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Förderliche Berufserfahrung kann der AG bei der Stufenzuordnung berücksichtigen, ein Anspruch darauf besteht indes nicht.

AnnaLaBö

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« Antwort #3 am: 20.04.2020 10:19 »
Also ich bin seit sehr vielen Jahren Ausbilderin und auch bei der Kammer im Prüfungsausschuss. Allerdings hatte ich mit der Personengruppe bisher nichts zu tun.

Ich finde es irgendwie komisch, dass man von unten anfangen soll als hätte man gestern ausgelernt.

Spid

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« Antwort #4 am: 20.04.2020 10:21 »
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab.

AnnaLaBö

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« Antwort #5 am: 20.04.2020 10:23 »
Also macht es praktisch keinen Sinn, sich überhaupt auf eine Stelle im öD zu bewerben? Da bräuchte ich ja x Jahre um dann wieder auf die Stufe zu kommen, die ich mir mittlerweile in der "freien Wirtschaft" erarbeitet habe. Sehr schade, wie ich finde.

Bastel

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« Antwort #6 am: 20.04.2020 10:23 »
Ich finde es irgendwie komisch, dass man von unten anfangen soll als hätte man gestern ausgelernt.

Man kann die Stufe verhandeln. Es besteht nur kein Rechtsanspruch, wenn die Berufserfahrung nicht einschlägig ist.

AnnaLaBö

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« Antwort #7 am: 20.04.2020 10:25 »
Ich finde es irgendwie komisch, dass man von unten anfangen soll als hätte man gestern ausgelernt.

Man kann die Stufe verhandeln. Es besteht nur kein Rechtsanspruch, wenn die Berufserfahrung nicht einschlägig ist.

Vielen lieben Dank für diese Info. Wie genau ist denn "einschlägig" definiert?

inter omnes

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« Antwort #8 am: 20.04.2020 10:29 »
Das hat Spid bereits ausgeführt.

Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.

Spid

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« Antwort #9 am: 20.04.2020 10:34 »
Also macht es praktisch keinen Sinn, sich überhaupt auf eine Stelle im öD zu bewerben? Da bräuchte ich ja x Jahre um dann wieder auf die Stufe zu kommen, die ich mir mittlerweile in der "freien Wirtschaft" erarbeitet habe. Sehr schade, wie ich finde.

Die Stufen der Entgelttabelle in den Tarifwerken TVÖD/TV-L/TV-H/TV-V/TV-N unterscheiden sich von ihrer Art, Ausgestalötung und Wirkungsweise von den Stufen in in den allermeisten anderen Tarifwerken. Sofern Du dort eine Stufe erworben hast, hat sie eine gänzlich andere Bedeutung als im TVÖD.

Kryne

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« Antwort #10 am: 20.04.2020 10:51 »
Theorie und Praxis haben wir hier wieder. Alles bisher gesagte stimmt.

Theoretisch "kann" der AG dir aber auch die Stufe 6 direkt geben, wenn er "möchte".

Praktisch kommt es drauf an wie gefragt du beim AG bist. Will er dich unbedingt haben ? Gibt es vielleicht noch zig andere Bewerber die er "günstiger" bekommt ?

Du kannst im Bewerbungsgespräch ja sagen, was du für eine Stufe forderst / wünschst oder wie auch immer. Entweder werdet ihr euch einig oder nicht.

Je nach AG wird man dir vermutlich auch versuchen zu erzählen, dass man dir auf keinen Fall mehr als die Stufe 3 geben könnte. Das stimmt nicht.

was_guckst_du

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« Antwort #11 am: 20.04.2020 11:05 »
...verlangt die Stellenausschreibung neben der kaufmännischen Seite nicht auch eine pädagogische Erfahrung/Ausbildung?...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

AnnaLaBö

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« Antwort #12 am: 20.04.2020 11:10 »
...verlangt die Stellenausschreibung neben der kaufmännischen Seite nicht auch eine pädagogische Erfahrung/Ausbildung?...

Doch, aber die habe ich ja. Ich bilde schon sehr lange aus und gebe auch Kurse, zudem bin ich eben bei der IHK. Ich bin nebenbei auch noch bei der Lebenshilfe aktiv und habe die AdA-Prüfung, auch wenn diese eher didaktischer Natur und generell eher zu vernachlässigen ist.

WasDennNun

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« Antwort #13 am: 20.04.2020 11:18 »
Je nach AG wird man dir vermutlich auch versuchen zu erzählen, dass man dir auf keinen Fall mehr als die Stufe 3 geben könnte. Das stimmt nicht.
Richtig.
Wichtig ist, dass du klar kommunizierst, was deine Untergrenze ist und dass du für weniger nicht kommen wirst.
Das ganz muss vor Vertragsabschluss geklärt werden, da man hinterher nicht nach verhandeln kann.
Also auf keinen Fall sich auf einen Arbeitsvertrag einlassen, in dem dieses nicht festgelegt ist.