Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anfrage
AnnaLaBö:
Also macht es praktisch keinen Sinn, sich überhaupt auf eine Stelle im öD zu bewerben? Da bräuchte ich ja x Jahre um dann wieder auf die Stufe zu kommen, die ich mir mittlerweile in der "freien Wirtschaft" erarbeitet habe. Sehr schade, wie ich finde.
Bastel:
--- Zitat von: AnnaLaBö am 20.04.2020 10:19 ---Ich finde es irgendwie komisch, dass man von unten anfangen soll als hätte man gestern ausgelernt.
--- End quote ---
Man kann die Stufe verhandeln. Es besteht nur kein Rechtsanspruch, wenn die Berufserfahrung nicht einschlägig ist.
AnnaLaBö:
--- Zitat von: Bastel am 20.04.2020 10:23 ---
--- Zitat von: AnnaLaBö am 20.04.2020 10:19 ---Ich finde es irgendwie komisch, dass man von unten anfangen soll als hätte man gestern ausgelernt.
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Man kann die Stufe verhandeln. Es besteht nur kein Rechtsanspruch, wenn die Berufserfahrung nicht einschlägig ist.
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Vielen lieben Dank für diese Info. Wie genau ist denn "einschlägig" definiert?
inter omnes:
Das hat Spid bereits ausgeführt.
--- Zitat von: Spid am 20.04.2020 10:11 ---Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.
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Spid:
--- Zitat von: AnnaLaBö am 20.04.2020 10:23 ---Also macht es praktisch keinen Sinn, sich überhaupt auf eine Stelle im öD zu bewerben? Da bräuchte ich ja x Jahre um dann wieder auf die Stufe zu kommen, die ich mir mittlerweile in der "freien Wirtschaft" erarbeitet habe. Sehr schade, wie ich finde.
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Die Stufen der Entgelttabelle in den Tarifwerken TVÖD/TV-L/TV-H/TV-V/TV-N unterscheiden sich von ihrer Art, Ausgestalötung und Wirkungsweise von den Stufen in in den allermeisten anderen Tarifwerken. Sofern Du dort eine Stufe erworben hast, hat sie eine gänzlich andere Bedeutung als im TVÖD.
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