Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge

TV COVID

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mumble:
Hallo,
mal ne Frage zum neuen TV COVID.
Wenn ich den Tarifvertrag richtig lese, ist es nicht möglich zwischen Personalrat und dem Arbeitgeber eine Dienstvereinbarung zum TV COVID abzuschließen. Richtig?
Der Personalrat gibt eine Stellungnahme nach §99 SGB III ab und wird über alles informiert.
Die Agentur für Arbeit verlangt aber eine Vereinbarung zwischen AG und Personalrat.

Spid:
Es entsteht ja ohnehin kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, weil durch die Maßnahmen der Entgeltanspruch des AN nicht berührt wird.

mumble:
Du meinst Stichwort "Annahmeverzug"?
Für was sollte dann der TV COVID ausgehandelt worden sein?

Spid:
Nein, ich meine die Regelungen zum Entgelt. Nur die individuell vereinbarte Arbeitszeit wirkt - soweit sie von  regelmäßigen  Arbeitszeit  vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter abweicht - auf die Höhe des Entgelts, siehe §24 Abs. 2 TVÖD. Alle übrigen haben den vollen Entgeltanspruch nach §15 Abs. 1 TVÖD. Abweichende Regelungen zum Entgeltanspruch enthält der TV COVID nicht.

mumble:
In § 5 TV COVID wird doch bezug genommen zum verkürztem Entgelt und der Höhe der Aufstockung.

Meinst du der Tarifvertrag TV COVID ist rechtlich zu beanstanden?

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