Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge
TV COVID
Kaiser80:
Lässt sich aber doch simpel heilen... Aber iwie schon peinlich
Spid:
Natürlich läßt sich das heilen, man muß halt den TV COVID ändern. Wenn man sich ranhält, wird das bis Ende Mai was.
Kaiser80:
--- Zitat von: Spid am 20.04.2020 14:29 ---Natürlich läßt sich das heilen, man muß halt den TV COVID ändern. Wenn man sich ranhält, wird das bis Ende Mai was.
--- End quote ---
Du Zyniker
WasDennNun:
Eher Realist
Wastelandwarrior:
--- Zitat von: Spid am 20.04.2020 14:12 ---Richtig, es fehlt an einer Regelung zum Entgelt. So entbindet der TV COVID den AG lediglich von seiner Beschäftigungspflicht.
--- End quote ---
Die ist auch nicht erforderlich, da ja die "nähere Ausgestaltung der Kurzarbeit" also Verkürzung der Arbeitszeit und Entgelte in § 2 Abs. 2 den Betriebsparteien anheim gestellt wird.
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