Zitat von: Buschi am 30.04.2020 14:14Was war denn bisher der Grund wieso man keine Kurzarbeit einführen konnte und was wollte man durch den TV COVID demnach grundsätzlich verändern? (unabhängig wie dies nun geglückt ist)Im Geltungsbereich des BetrVG konnte ja vorher bereits Kurzarbeit eingeführt werden, sie wirkte lediglich - aufgrund der tariflichen Entgeltvorschriften - nicht auf das Entgelt. So man das mittels des TV COVID ändern wollte, hat man dabei versagt. Außerhalb des Geltungsbereichs des BetrVG fehlte es - zumindest in den allermeisten Ländern - bereits an der Möglichkeit der Einführung der Kurzarbeit. Das hat man durch den TV COVID abgestellt, allerdings hat auch hier Kurzarbeit keine Wirkung auf das Entgelt.
Was war denn bisher der Grund wieso man keine Kurzarbeit einführen konnte und was wollte man durch den TV COVID demnach grundsätzlich verändern? (unabhängig wie dies nun geglückt ist)
Da der Entgeltanspruch - zumindest im TVÖD, in den TV-N sieht das bspw. anders aus - durch die Kurzarbeit nicht berührt wird, gibt es auch nichts aufzustocken.
Natürlich läßt sich das heilen, man muß halt den TV COVID ändern. Wenn man sich ranhält, wird das bis Ende Mai was.[/font][/size]
Zitat von: Spid am 03.05.2020 13:06Zitat von: Buschi am 30.04.2020 14:14Was war denn bisher der Grund wieso man keine Kurzarbeit einführen konnte und was wollte man durch den TV COVID demnach grundsätzlich verändern? (unabhängig wie dies nun geglückt ist) Im Geltungsbereich des BetrVG konnte ja vorher bereits Kurzarbeit eingeführt werden, sie wirkte lediglich - aufgrund der tariflichen Entgeltvorschriften - nicht auf das Entgelt. So man das mittels des TV COVID ändern wollte, hat man dabei versagt. Zu besetzende Stellen findet man u.a. auch dort. Außerhalb des Geltungsbereichs des BetrVG fehlte es - zumindest in den allermeisten Ländern - bereits an der Möglichkeit der Einführung der Kurzarbeit. Das hat man durch den TV COVID abgestellt, allerdings hat auch hier Kurzarbeit keine Wirkung auf das Entgelt.Ein bißchen schon, im TV-Covid ist ja vereinbart, daß bis auf 90 Prozent aufgestockt wird. 10 Prozent weniger hat man also immer noch.
Zitat von: Buschi am 30.04.2020 14:14Was war denn bisher der Grund wieso man keine Kurzarbeit einführen konnte und was wollte man durch den TV COVID demnach grundsätzlich verändern? (unabhängig wie dies nun geglückt ist) Im Geltungsbereich des BetrVG konnte ja vorher bereits Kurzarbeit eingeführt werden, sie wirkte lediglich - aufgrund der tariflichen Entgeltvorschriften - nicht auf das Entgelt. So man das mittels des TV COVID ändern wollte, hat man dabei versagt. Zu besetzende Stellen findet man u.a. auch dort. Außerhalb des Geltungsbereichs des BetrVG fehlte es - zumindest in den allermeisten Ländern - bereits an der Möglichkeit der Einführung der Kurzarbeit. Das hat man durch den TV COVID abgestellt, allerdings hat auch hier Kurzarbeit keine Wirkung auf das Entgelt.
Ist jemanden eigentlich inzwischen eine Klage gegen die Entgeltkürzungen auf Grundlage des TV-Covid bekannt?
ZitatNatürlich läßt sich das heilen, man muß halt den TV COVID ändern. Wenn man sich ranhält, wird das bis Ende Mai was.[/font][/size]Eher Realist!Ist jemanden eigentlich inzwischen eine Klage gegen die Entgeltkürzungen auf Grundlage des TV-Covid bekannt?
Wird demnächst die ersten Urteile über den TV-Covid geben.Bei meinem alten Arbeitgeber werden 3 Personen klagen. Da hat aber auch u.a. die Bundesagentur für Arbeit den Antrag auf Kurzarbeit abgelehnt (weil mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt wurden durch den AG) und der Arbeitgeber hat aber trotzdem das Entgelt gekürzt.@Spid: Ich habe den Kolleginnen (es sind alles drei Frauen) Deine Musterklage mal zugeschickt. Mal schauen, was deren Rechtsanwälte daraus machen. Ich bin gespannt.
Zitat von: Börnie am 17.08.2020 23:10Ist jemanden eigentlich inzwischen eine Klage gegen die Entgeltkürzungen auf Grundlage des TV-Covid bekannt?Zitat von: przemek am 22.09.2020 09:29ZitatNatürlich läßt sich das heilen, man muß halt den TV COVID ändern. Wenn man sich ranhält, wird das bis Ende Mai was.[/font][/size]Eher Realist!Ist jemanden eigentlich inzwischen eine Klage gegen die Entgeltkürzungen auf Grundlage des TV-Covid bekannt?Zitat von: Börnie am 06.10.2020 21:43Wird demnächst die ersten Urteile über den TV-Covid geben.Bei meinem alten Arbeitgeber werden 3 Personen klagen. Da hat aber auch u.a. die Bundesagentur für Arbeit den Antrag auf Kurzarbeit abgelehnt (weil mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt wurden durch den AG) und der Arbeitgeber hat aber trotzdem das Entgelt gekürzt.@Spid: Ich habe den Kolleginnen (es sind alles drei Frauen) Deine Musterklage mal zugeschickt. Mal schauen, was deren Rechtsanwälte daraus machen. Ich bin gespannt.