Autor Thema: Eingruppierung Weinbautechniker  (Read 2253 times)

Hufi88

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Eingruppierung Weinbautechniker
« am: 20.04.2020 11:54 »
Hi,

ich habe mal eine Frage zum Thema Eingruppierung eines Weinbautechnikers.

Mein Arbeitgeber würde mich bei einer Eingruppierung in den TV-l in Entgeltgruppe 7 stecken. Das steht scheinbar im TV-l auch so.

Bedeutung laut Entgeltordnung zum TV-L (Teil II, Abschnitt 9, Unterabschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L)

Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte (staatlich geprüfte Landwirte und staatlich geprüfte Weinbauer sowie Beschäftigte mit abgeschlossener gleichwertiger Ausbildung) sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in Tätigkeiten, die vielseitige Fachkenntnisse und in nicht unerheblichem Umfang selbständige Leistungen erfordern.

Ich habe aber mal gelesen dass Meister und Techniker seit 01.01.2020 in TV-l 8 kommen. Warum ist das im Weinbau anders?

Und warum können andere Institute (Weinbauinstitut Freiburg) ihre Techniker in TV-l 9 einstellen? Bei uns heißt es immer es geht bei 7 los und evtl. kommt man noch in 8.

Danke für die Hilfe

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Weinbautechniker
« Antwort #1 am: 20.04.2020 11:55 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung Weinbautechniker
« Antwort #2 am: 20.04.2020 12:05 »
Und warum können andere Institute (Weinbauinstitut Freiburg) ihre Techniker in TV-l 9 einstellen? Bei uns heißt es immer es geht bei 7 los und evtl. kommt man noch in 8.
Bei uns geht es in der Entgeltordnung bei 1 los.  :-[ ;)

Wenn bei euch ein Denken vorherrscht, dass man sich hochdienen muss, dann gute Nacht.
Und wenn die nicht wissen wie Eingruppierung funktioniert, dann guten Tag.

Isie

  • Gast
Antw:Eingruppierung Weinbautechniker
« Antwort #3 am: 21.04.2020 07:32 »
Maßgebend ist ausschließlich der Unterabschnitt der Entgeltordnung, in dem die von dir auszuübende Tätigkeit genannt ist. Wenn die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der EG 7 erfüllt, bist du in EG 7 eingruppiert. Wenn die Tätigkeit außerdem die Heraushebungsmerkmale der EG 9a erfüllt, bist du in EG 9a eingruppiert.