Hi,
ich habe mal eine Frage zum Thema Eingruppierung eines Weinbautechnikers.
Mein Arbeitgeber würde mich bei einer Eingruppierung in den TV-l in Entgeltgruppe 7 stecken. Das steht scheinbar im TV-l auch so.
Bedeutung laut Entgeltordnung zum TV-L (Teil II, Abschnitt 9, Unterabschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L)
Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte (staatlich geprüfte Landwirte und staatlich geprüfte Weinbauer sowie Beschäftigte mit abgeschlossener gleichwertiger Ausbildung) sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in Tätigkeiten, die vielseitige Fachkenntnisse und in nicht unerheblichem Umfang selbständige Leistungen erfordern.
Ich habe aber mal gelesen dass Meister und Techniker seit 01.01.2020 in TV-l 8 kommen. Warum ist das im Weinbau anders?
Und warum können andere Institute (Weinbauinstitut Freiburg) ihre Techniker in TV-l 9 einstellen? Bei uns heißt es immer es geht bei 7 los und evtl. kommt man noch in 8.
Danke für die Hilfe