Hallo, ich entschuldige mich schonmal im vorraus, denn die Frage die gleich kommt wurde bestimmt schon 100 mal gestellt.
mir wurde aus versehen der Sozialzuschlag gestrichen, den ich für meinen Sohn bekommen habe, nachdem ich das Kindergeld für meine Tochter aus 1. Ehe abgemeldet habe. Für sie habe ich nie den Sozialzuschlag erhalten. den bekam meine Ex, die ebenfalls im ÖD tätig ist. Dummerweise ist mir das erst ein paar Monate zu spät aufgefallen. Ich habe also die wiederaufnahme der Zahlungen angeregt. Leider ohne Erfolg.
Mir wurde mitgeteilt, das ich für meinen Sohn seit 2011 zu unrecht den Sozialzuschlag erhalten hätte, da ich von 2010 an für ca. 9 Monate kein Kindergeld erhalten habe. Das bekam die Kindsmutter, die von mir getrennt lebte aber nicht im ÖD arbeitete.
Im Netz finde ich das hier: "Die Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 Satz 1 wird so lange fortgezahlt, solange für die Kinder Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung von § 64 oder § 65 EStG oder § 3 oder § 4 BKGG gezahlt würde. "
Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Ich glaube, dass mir der Sozialzuschlag seit damals zugestanden hat. Er hätte mir nicht zugestanden, wenn die Kindsmutter ebenfalls im ÖD gewesen wäre. War sie aber nicht.
vielen Dank im vorraus, Günter