Autor Thema: Abordnung > Alte Zulage  (Read 2083 times)

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Abordnung > Alte Zulage
« am: 21.04.2020 10:21 »
Guten Tag,
kurze Frage:

Bei einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (6 Mo.), werden mir in dieser Zeit weiterhin die Zulage(n), die ich auf der alten Dienststelle erhalten habe, gezahlt?

Asperatus

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Antw:Abordnung > Alte Zulage
« Antwort #1 am: 21.04.2020 10:31 »
Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Um welche Zulage handelt es sich genau? Die verschiedenen Amts-, Stellen- und Erschwerniszulagen haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen.

Unwissender20

  • Gast
Antw:Abordnung > Alte Zulage
« Antwort #2 am: 21.04.2020 17:33 »
Es kommt darauf an, welche Art von Zulage Du bisher erhalten hast und in welchen Bereich die Abordnung nun erfolgt bzw. welche Zulage dort ggf. greift.

Evtl. spielt es auch eine Rolle, wie lange du die bisherige Zulage erhalten hast. Die Polizeizulage muss man zB 5 Jahre inne gehabt haben, um einen Anspruch auf die sogenannte Ausgleichszulage in selbiger Höhe zu haben.