Es kommt darauf an, welche Art von Zulage Du bisher erhalten hast und in welchen Bereich die Abordnung nun erfolgt bzw. welche Zulage dort ggf. greift.
Evtl. spielt es auch eine Rolle, wie lange du die bisherige Zulage erhalten hast. Die Polizeizulage muss man zB 5 Jahre inne gehabt haben, um einen Anspruch auf die sogenannte Ausgleichszulage in selbiger Höhe zu haben.