Es gibt weder eine „9 klein“ noch eine „9“. Es gibt die E9a und die E9b. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich, sondern vielmehr gänzlich unbeachtlich. Du warst mithin zu dem Zeitpunkt in die Entgeltgruppe höhergruppiert, die sich seit der wirksamen Übertragung der auszuübenden Tätigkeit ergibt. Hat sie sich diese nicht geändert, warst Du immer schon in dieser Entgeltgruppe eingruppiert. Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ergibt sich aus den tatsächlichen und rechtlichen Umständen des Höhergruppierungszeutpunkts, der uns unbekannt ist.