Autor Thema: Ein Arbeitgeber - Zwei Arbeitsverträge - verschiedene Entgeltgruppen  (Read 8328 times)

Trude

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Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:

Wenn ich bei einem Arbeitgeber, der TV-L anwendet, zwei verschiedene Arbeitsverträge habe, jeweils mit verschiedenen Entgeldgruppen, wie wird bzw. werden diese Jobs dann versteuert?

Im älteren Vertrag bin ich in Lohnsteuerklasse 1. Wird dann der zweite Vertrag "auf den ersten draufgepackt" was die Abrechnung angeht?

Oder bekomme ich zwei Abrechnungen und werde im zweiten Job in Lohnsteuerklasse 6 eingeordnet?

Danke für eure Hilfe!
« Last Edit: 21.04.2020 12:47 von Trude »

Spid

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Auch wenn es arbeitsrechtlich mehrere Arbeitsverhältnisse sind, wird es steuer- und sozialversicherungsrechtlich als eines behandelt.

Trude

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Hi und danke für die Antwort.

Zwischenzeitlich habe ich vom Finanzamt die Aussage bekommen, das der eine Job in 1 und der andere in 6 abgerechnet wird.

Nun bin ich verwirrt...

Außerdem sagte man mir, dass das eine schlechte Kombination für mich wäre, da ich in 6 die höchsten Abzüge hätte.
Aber wenn ich den TV-L-Rechner bemühe, dann kommt Netto mehr heraus wenn ich die beiden Jobs einzeln betrachte (1x in 1 und 1x in 6), als wenn ich die beiden Jobs zusammen betrachte (Beide Jobs addiert in Lohnsteuerklasse 1).
Was widerrum der Aussage des Finanzamtes widerspricht...

Wo liegt mein Denkfehler?

Spid

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Der Denkfehler liegt darin, der Auskunft des Finanzamtes zu vertrauen.

Trude

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Wem sonst?

Trude

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Und in dem Fall würde ich das dann doch gerne tun, da gut für meinen Geldbeutel...

Pepper2012

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Bei zwei Steuerkarten wirst Du aber zur Pflichtveranlagung!

Spid

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Wem sonst?

Meiner Aussage, da sie - im Gegensatz zu jener des Finanzamtes - korrekt ist.

WasDennNun

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Genau du wirst steuerlich keinen Vorteil haben, weil die zur Steuererklärung verdammt wirst, die dass dann steuerlich wieder grade zieht.

2strong

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Genau du wirst steuerlich keinen Vorteil haben, weil die zur Steuererklärung verdammt wirst, die dass dann steuerlich wieder grade zieht.
Steuerklasse 6 ist besonders ungünstig. Durch Erklärung würde ihm also ein Nachteil ausgeglichen.

Trude

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Genau du wirst steuerlich keinen Vorteil haben, weil die zur Steuererklärung verdammt wirst, die dass dann steuerlich wieder grade zieht.
Wie das, wenn ich vom Finanzamt ja obige Aussage habe?

Zitat
Steuerklasse 6 ist besonders ungünstig. Durch Erklärung würde ihm also ein Nachteil ausgeglichen.
Nein, eben nicht, da bei beiden Abrechnungen jeweils ein geringerer Steuersatz anfällt, als wenn alles zusammen gerechnet wird.

Isie

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Die Auskunft des Finanzamtes ist jedenfalls dann falsch, wenn die Bezügezahlung  durch die selbe Bezügestelle erfolgt. Das zweite Entgelt wird dann einfach in einer Abrechnung zusammen mit dem ersten Entgelt versteuert und verbeitragt. Wenn es verschiedene Bezügestellen sind, frag dort mal nach, wie die Versteuerung abläuft.


Pepper2012

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Bei zwei Steuerkarten wirst Du aber zur Pflichtveranlagung!

2strong

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Nein, eben nicht, da bei beiden Abrechnungen jeweils ein geringerer Steuersatz anfällt, als wenn alles zusammen gerechnet wird.
Wie kann das möglich sein, wenn Steuerklasse 6 doch keinerlei Freibetrag vorsieht?

Trude

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Nein, eben nicht, da bei beiden Abrechnungen jeweils ein geringerer Steuersatz anfällt, als wenn alles zusammen gerechnet wird.
Wie kann das möglich sein, wenn Steuerklasse 6 doch keinerlei Freibetrag vorsieht?

Ich habe hiermit gerechnet:

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2020

1x 50% mit Steuerklasse 1
1x 25% mit Steuerklasse 6
Man hat mehr raus, als 1x 75% mit Steuerklasse 1