Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.
Naja mein AG bzw. mein Chef handhabt das halt so, dass Überstunden auch von uns eigenmächtig bei Notwendigkeit geleistet werden können und er einfach im Nachhinein die Erfassung unterschreibt, was der Anordnung gleichkommt.
Auf gut Deutsch, ich leiste Überstunden weil,
a) ich es für notwendig erachte
oder
b) diese mündlich vom Chef angeordnet werden
In beiden Fällen läuft diese Zeit erstmal aufs Gleitzeitkonto (oder wenn außerhalb der Zeiterfassung ins Leere, aber ist trotzdem erfasst). Dann schreibe ich einen Zettel mit den geleisteten Überstunden und vermerke von wem diese angeordnet wurden. Nun muss derjenige der drauf steht noch unterschreiben und sie werden dann als ÜST erfasst.
Die a) Variante ist sicher nicht in allen Abteilungen hier so der Fall. Ist bei uns einfach eine Absprache mit dem Chef, dass wir das so machen können. Bei Ausnutzen der a) Variante hätte diese sich dann vermutlich irgendwann erledigt und im Zweifel unterschreibt er halt einfach die Anordnung nicht und das wars.
Finde das jetzt organisatorisch nicht unbedingt schlecht. Zumindest funktioniert es einwandfrei.