Autor Thema: Zuschläge für Überstunden/Wochenende  (Read 7322 times)

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Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
« Antwort #15 am: 21.04.2020 20:08 »
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Wie läuft das bei deinen Beschäftigten, Spid?

Spid

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Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
« Antwort #16 am: 21.04.2020 20:13 »
Also wenn ich morgens die Stechuhr betätige, mache ich Aufgaben der Personalverwaltung?

Darf der AG sowas in einer Dienstvereinbarung mit dem PR festlegen oder muss er es mir individuell auferlegen?

Nein, aber wenn Du einen Abrechnungsbogen ausfüllen sollst, bei dem Du selbst beurteilen sollst, welche Zuschläge für welche Zeiten anfallen.

Spid

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Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
« Antwort #17 am: 21.04.2020 20:14 »
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Wie läuft das bei deinen Beschäftigten, Spid?

Über Vereinbarungen nach §24 Abs. 6 TVÖD.

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Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
« Antwort #18 am: 21.04.2020 20:27 »
Ergänzung:

Wie läuft das bei deinen Beschäftigten, Spid?

Über Vereinbarungen nach §24 Abs. 6 TVÖD.

Tatsächlich bei allen Beschäftigten?
Wie ermittelt ihr die Pauschalen?
Überprüft ihr die Pauschalen regelmäßig? Wenn ja, wie geht ihr da vor?

unknown12321

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Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
« Antwort #19 am: 21.04.2020 21:08 »
Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)
Nö, du schreibst denen die Zeiten auf und nimmst den höchsten Satz der dir da so §8 mäßig einfällt.
Ob es richtig gerechnet ist, können die dann kontrollieren.
Aber eigentlich ist es ja nicht so schwer:
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge etc. ist doch Flugs ausgerechnet, dann steht da am Ende ne Stunden zahl und fettig sind die Pommes.

Das klingt nach einem guten Plan.

Habe allerdings jetzt noch gesehen, dass sie sich auf §8 Abs. 3 beziehen, also Rufbereitschaft. Warum auch immer. Muss ich wohl morgen mal anrufen und nachfragen, ich war ja vor Ort und habe gearbeitet. Wobei ich dann grundsätzlich sagen würde:
30% pro Stunde Arbeitszeit+Anfahrt zzgl 25% für Sonntag und 135% für Feiertag (§8 Abs. 3 Ziff. 4 i. V. m. §8 Abs. 1a) )
12,5% pro Stunde (nach §8 Abs. 3 Ziff. 8 ), da die „Rufbereitschaft“ weniger als 12 Stunden beträgt.

Für alle anderen Tage gibts wohl nix, da innerhalb der Kernzeit. Bin zwar weit über meine wöchentlichen Stunden, aber für Überstunden müssen ja alle Punkte von §8 Abs. 1 erfüllt sein.
« Last Edit: 21.04.2020 21:21 von unknown12321 »

Spid

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Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
« Antwort #20 am: 21.04.2020 21:18 »
Ergänzung:

Wie läuft das bei deinen Beschäftigten, Spid?

Über Vereinbarungen nach §24 Abs. 6 TVÖD.

Tatsächlich bei allen Beschäftigten?
Wie ermittelt ihr die Pauschalen?
Überprüft ihr die Pauschalen regelmäßig? Wenn ja, wie geht ihr da vor?

Nur bei denen, wo Zeitzuschläge anfallen (können). Das sind knapp 45% der Beschäftigten. Es handelt sich um 3 Gruppen von Beschäftigten, innerhalb der jeweiligen Gruppe fallen tätigkeitsbedingt ähnliche zuschlagspflichtige Zeiten an. Wir haben diese aus den erfassten Zeiten für ein Kalenderjahr für jede Gruppe ermittelt und den Median der anfallenden Zuschlagsumfänge mit 1,15 multipliziert. In zwei Gruppen lag keiner, in einer Gruppe 2 (knapp) über diesem Wert. Daraus ergibt sich der Basiswert der jeweiligen Gruppe, der zusammen mit der Eingruppierung des TB die jährliche Zulage ergab, die in 12 gleich großen Monatsbeträgen ausgezahlt wird. Sie wird entsprechend der Entgelterhöhungen angepasst. In ungeraden Jahren überprüfen wir an einer Stichprobe von mindestens 17,5% der jeweiligen Gruppe, ob die Pauschale noch paßt oder wir den AN anbieten, eine höhere Pauschale zu vereinbaren.

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Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
« Antwort #21 am: 21.04.2020 22:24 »
Danke für deine ausführliche Antwort.

Verfahrt ihr so nur mit den Zuschlägen oder auch mit den Überstunden an sich. Auch mit Rufbereitschaften?


Spid

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Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
« Antwort #22 am: 21.04.2020 22:51 »
Bei Überstunden erfolgt Zeitausgleich. Rufbereitschaftsentgelte und Bereitschaftsentgelte werden nicht pauschaliert, betreffen jedoch auch nur genau zwei Mitarbeiter.

unknown12321

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Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
« Antwort #23 am: 23.04.2020 11:19 »
Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)
Nö, du schreibst denen die Zeiten auf und nimmst den höchsten Satz der dir da so §8 mäßig einfällt.
Ob es richtig gerechnet ist, können die dann kontrollieren.
Aber eigentlich ist es ja nicht so schwer:
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge etc. ist doch Flugs ausgerechnet, dann steht da am Ende ne Stunden zahl und fettig sind die Pommes.

Das klingt nach einem guten Plan.

Habe allerdings jetzt noch gesehen, dass sie sich auf §8 Abs. 3 beziehen, also Rufbereitschaft. Warum auch immer. Muss ich wohl morgen mal anrufen und nachfragen, ich war ja vor Ort und habe gearbeitet. Wobei ich dann grundsätzlich sagen würde:
30% pro Stunde Arbeitszeit+Anfahrt zzgl 25% für Sonntag und 135% für Feiertag (§8 Abs. 3 Ziff. 4 i. V. m. §8 Abs. 1a) )
12,5% pro Stunde (nach §8 Abs. 3 Ziff. 8 ), da die „Rufbereitschaft“ weniger als 12 Stunden beträgt.

Für alle anderen Tage gibts wohl nix, da innerhalb der Kernzeit. Bin zwar weit über meine wöchentlichen Stunden, aber für Überstunden müssen ja alle Punkte von §8 Abs. 1 erfüllt sein.

Nochmal ich :) kann mir jemand sagen ob ich mit dieser Einschätzung richtig liege? :)

Spid

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Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
« Antwort #24 am: 23.04.2020 12:37 »
Rufbereitschaft ist Rufbereitschaft ist Rufbereitschaft. Waren die Voraussetzungen für Rufbereitschaft nicht erfüllt, ist es müßig, über Rechtsfolgen nachzudenken, die einträten, wenn es Rufbereitschaft gewesen wäre.

WasDennNun

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Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
« Antwort #25 am: 23.04.2020 13:02 »
Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)
Nö, du schreibst denen die Zeiten auf und nimmst den höchsten Satz der dir da so §8 mäßig einfällt.
Ob es richtig gerechnet ist, können die dann kontrollieren.
Aber eigentlich ist es ja nicht so schwer:
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge etc. ist doch Flugs ausgerechnet, dann steht da am Ende ne Stunden zahl und fettig sind die Pommes.

Das klingt nach einem guten Plan.

Habe allerdings jetzt noch gesehen, dass sie sich auf §8 Abs. 3 beziehen, also Rufbereitschaft. Warum auch immer. Muss ich wohl morgen mal anrufen und nachfragen, ich war ja vor Ort und habe gearbeitet. Wobei ich dann grundsätzlich sagen würde:
30% pro Stunde Arbeitszeit+Anfahrt zzgl 25% für Sonntag und 135% für Feiertag (§8 Abs. 3 Ziff. 4 i. V. m. §8 Abs. 1a) )
12,5% pro Stunde (nach §8 Abs. 3 Ziff. 8 ), da die „Rufbereitschaft“ weniger als 12 Stunden beträgt.

Für alle anderen Tage gibts wohl nix, da innerhalb der Kernzeit. Bin zwar weit über meine wöchentlichen Stunden, aber für Überstunden müssen ja alle Punkte von §8 Abs. 1 erfüllt sein.

Nochmal ich :) kann mir jemand sagen ob ich mit dieser Einschätzung richtig liege? :)
Sonntag bzw. Feiertag meintest du oben, oder (gibt ja das eine oder das andere)?
Und wenn du 9h statt regulär 8 an einem normale tag gearbeitet hast, dann kannst du für einen Stunde auch den Üstundenaufschlag berechnen.

unknown12321

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Antw:Zuschläge für Überstunden/Wochenende
« Antwort #26 am: 23.04.2020 14:28 »
Danke :) ja genau, einmal Sonntag, einmal Feiertag. War blöd ausgedrückt stimmt :)

Um Überstundenzuschlag zu bekommen, müssen diese Stunden aber ja nach 7 Abs. 8b außerhalb der Rahmenzeit entstehen. Nachdem die Rahmenzeit ausgedehnt wurde, fallen die Früh- und Spätschichten noch in diese, auch wenn ich aktuell trotzdem tägl. deutlich über 8 Stunden arbeite.