Vorsicht vor der -unkritischen- Verbreitung dieses Frames… Ich habe nur keine Lust hier solche Debatten zu führen. TV Covid WIRD real und auf dem Konto zur Entgeltreduzierung führen, wenn die Kurzarbeit in einem Betrieb oder Betriebsteil eingeführt wird. Hat man was dagegen und teilt die von Spid bisher singulär vertretene Auffassung, dann müsste man zum Arbeitsgericht gehen und den "vorenthaltenen" Lohn einklagen.
Im Übrigen hat § 1 keine Protokollerklärung. Es gibt allerdings eine Niederschriftserklärung zu § 1, die lautet:
"Zielrichtung dieses Tarifvertrages ist grundsätzlich nicht die kommunale Kernverwaltung
(Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern sie kommunal
getragen werden), Ordnungs- und Hoheitsverwaltung."
Das mag in Spids schwarzer Welt bedeuten, dass es ja ausnahmsweise doch möglich ist, wird aber in der Praxis so extrem selten passieren, dass man das im Prinzip vergessen kann. Im Bereich ASD ist es denklogisch ausgeschlossen, weil ihr weder ein Betrieb noch ein Betriebsteil seid, noch überhaupt weniger Arbeit habt.