Autor Thema: Kurzarbeit im SuE  (Read 6063 times)

man396

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Kurzarbeit im SuE
« am: 21.04.2020 13:58 »
Hallo zusammen,

ich bin im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst beschäftigt und seit knapp zwei Wochen kursiert bei uns das Gerücht, dass auch wir in Kurzarbeit geschickt werden sollen. Mal abgesehen davon, dass wir mittlerweile zwei Notgruppen haben, uns alle mit der Arbeit in Schichten und wochenweise abwechseln und es von Woche zu Woche mehr Kinder werden, soll dies ja laut TVöD nicht möglich sein, dass wir in Kurzarbeit gehen können.

Nur leider steht überall, dass "der Tarifvertrag nicht für (...) den SuE gedacht ist". Dieses >gedacht< ist für mich zu schwammig, weshalb hier meine Frage: Können wir von der Kommune trotzdem in Kurzarbeit geschickt werden, sprich unterstützt dass die Agentur für Arbeit oder ist das definitiv ausgeschlossen? Gibt es ähnliche Fälle und wo gibt es eventuelle Schreiben, die das nochmal explizit bestätigen, damit man ggf. was gegen die Stadt etc. in der Hand hat?

Spid

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #1 am: 21.04.2020 14:10 »
Die PE zu §1 TV COVID nimmt den SuE grundsätzlich aus, was ja heißt, daß man ausnahmsweise auch diesen Bereich in Kurzarbeit nehmen könnte. Da Kurzarbeit nach dem TV COVID das Entgelt in keinster Weise berührt, sehe ich für den TV COVID ohnehin keinen praktischen Anwendungsfall.

Kat

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #2 am: 21.04.2020 14:47 »
5 Prozent weniger ist in keinster Weise?

Spid

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #3 am: 21.04.2020 14:49 »
Aufgrund welcher Regelung sollte der AG das Entgelt reduzieren dürfen?

Kat

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #4 am: 21.04.2020 14:57 »
Steht doch in diesem neuen Tarifvertrag drin. So wie ich da<s gesehen habe,gilt das ja sehr wohl für alle und nicht wie ursprünglich gesagt nicht für die Kernverwaltung incl. Sozialdienst.

Kaiser80

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #5 am: 21.04.2020 15:00 »
Steht doch in diesem neuen Tarifvertrag drin.
Nein. Man hat (redaktionell) geschlampt, da man in keinster Weise eine §15 TVÖD betreffende Regelung "vereinbart" hat

Wastelandwarrior

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #6 am: 21.04.2020 15:12 »
Vorsicht vor der -unkritischen- Verbreitung dieses Frames… Ich habe nur keine Lust hier solche Debatten zu führen. TV Covid WIRD real und auf dem Konto zur Entgeltreduzierung führen, wenn die Kurzarbeit in einem Betrieb oder Betriebsteil eingeführt wird. Hat man was dagegen und teilt die von Spid bisher singulär vertretene Auffassung, dann müsste man zum Arbeitsgericht gehen und den "vorenthaltenen" Lohn einklagen.

Im Übrigen hat § 1 keine Protokollerklärung. Es gibt allerdings eine Niederschriftserklärung zu § 1, die lautet:

"Zielrichtung dieses Tarifvertrages ist grundsätzlich nicht die kommunale Kernverwaltung
(Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern sie kommunal
getragen werden), Ordnungs- und Hoheitsverwaltung."

Das mag in Spids schwarzer Welt bedeuten, dass es ja ausnahmsweise doch möglich ist, wird aber in der Praxis so extrem selten passieren, dass man das im Prinzip vergessen kann. Im Bereich ASD ist es denklogisch ausgeschlossen, weil ihr weder ein Betrieb noch ein Betriebsteil seid, noch überhaupt weniger Arbeit habt.

Spid

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #7 am: 21.04.2020 15:13 »
Steht doch in diesem neuen Tarifvertrag drin. So wie ich da<s gesehen habe,gilt das ja sehr wohl für alle und nicht wie ursprünglich gesagt nicht für die Kernverwaltung incl. Sozialdienst.

Wo steht dort, daß das Entgelt reduziert werden könnte?

Siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.msg168650.html#msg168650

Spid

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #8 am: 21.04.2020 15:15 »
Vorsicht vor der -unkritischen- Verbreitung dieses Frames… Ich habe nur keine Lust hier solche Debatten zu führen. TV Covid WIRD real und auf dem Konto zur Entgeltreduzierung führen, wenn die Kurzarbeit in einem Betrieb oder Betriebsteil eingeführt wird. Hat man was dagegen und teilt die von Spid bisher singulär vertretene Auffassung, dann müsste man zum Arbeitsgericht gehen und den "vorenthaltenen" Lohn einklagen.

Möglicherweise wird rechtswidrig die Zahlung des Entgelts reduziert, was aber leicht über eine Lohnklage korrigiert werden kann. Es gibt im TV COVID keine Regelung, die zu einer Reduzierung des Entgeltanspruchs führt.

Spid

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #9 am: 21.04.2020 15:18 »
Im Übrigen hat § 1 keine Protokollerklärung. Es gibt allerdings eine Niederschriftserklärung zu § 1, die lautet:

"Zielrichtung dieses Tarifvertrages ist grundsätzlich nicht die kommunale Kernverwaltung
(Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern sie kommunal
getragen werden), Ordnungs- und Hoheitsverwaltung."

Das mag in Spids schwarzer Welt bedeuten, dass es ja ausnahmsweise doch möglich ist, wird aber in der Praxis so extrem selten passieren, dass man das im Prinzip vergessen kann. Im Bereich ASD ist es denklogisch ausgeschlossen, weil ihr weder ein Betrieb noch ein Betriebsteil seid, noch überhaupt weniger Arbeit habt.

Stimmt, NE nicht PE. Ändert aber nichts daran, daß dort „grundsätzlich“ steht und somit ausnahmsweise davon abgewichen werden kann - wie ich ausführte.

Wastelandwarrior

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #10 am: 21.04.2020 15:20 »
letzter Satz von mir zu dieser Theorie : "Kurzarbeit" ist rechtssystematisch nichts anderes als "Teilzeit für alle". Daher sehe ich dein Problem mit § 15 nicht im geringsten. Der Sinn und Zweck von Kurzarbeit IST die Entgeltkürzung.

Spid

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #11 am: 21.04.2020 15:29 »
Ob Kurzarbeit das rechtssystematisch ist oder nicht, kann dahingestellt bleiben, da es ausweislich der Regelung zum Entgelt bei TZ (§24 Abs. 2 TVÖD) ausschließlich im Verhältnis der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zur Entgeltkürzung kommt. Es bedarf zur Entgeltreduzierung mithin einer Individualvereinbarung und keiner kollektiven.

Wastelandwarrior

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #12 am: 21.04.2020 16:00 »
allerletzter Satz: das "individuell" in § 24 Abs. 2 meint keineswegs, dass das konstitutiv auf einer 1:1 ausgehandelten Regelung beruhen muss. Wieso sollte das auch so sein ? Es bedeutet einfach nur, dass sich das Verhältnis aus dem "auf die (individuelle) Person bezogenen" Arbeitszeitanteil errechnet. Du denkst zu kompliziert.   

man396

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #13 am: 21.04.2020 16:03 »
Okay, ich hätte jetzt nicht gedacht, dass da sooo eine Diskussion bei heraus kommt.

- Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sollte Kurzarbeit im SuE demnach zwar nicht passieren, IST aber machbar, richtig?

Wastelandwarrior

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #14 am: 21.04.2020 16:18 »
Wenn man "den SuE" mindestens als Betriebsteil definieren kann UND mindestens 10% weniger Arbeit anfällt (das sind wichtige aber längst nicht alle SGB III Voraussetzungen), dann ist das nicht ausgeschlossen.


ABER nochmal ganz deutlich: selbst wenn das obige objektiv so sein sollte, muss immer noch die Personalvertretung mitspielen oder die Arbeitsverwaltung dem allein handelnden AG recht geben.

Nach menschlichem Ermessen ist das für die Sozialarbeit in den Kommunen (also aufsuchende, hoheitliche Sozialarbeit mit Garantenstellung) ausgeschlossen. Ein räumlich ausgelagertes Sachgebiet Streetworking, wo alle in -jetzt geschlossenen- Jugendtreffs mit niedrigschwelligen Angeboten beschäftigt sind, hat zwar vielleicht keine Arbeit, ist aber kein Betriebsteil. Und selbst wenn das dem AG gelänge darzulegen: wegen 5 Sozialarbeitern im Streetworking bei z.B. 1.300 Beschäftigten insgesamt macht niemand Kurzarbeit. Das lohnt nicht. Die können doch für die Zeit ganz entspannt wo anders eingesetzt werden.

Das sieht bei Sparkassen, Theatern und Stadtbädern anders aus.