Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kurzarbeit im SuE
Wastelandwarrior:
letzter Satz von mir zu dieser Theorie : "Kurzarbeit" ist rechtssystematisch nichts anderes als "Teilzeit für alle". Daher sehe ich dein Problem mit § 15 nicht im geringsten. Der Sinn und Zweck von Kurzarbeit IST die Entgeltkürzung.
Spid:
Ob Kurzarbeit das rechtssystematisch ist oder nicht, kann dahingestellt bleiben, da es ausweislich der Regelung zum Entgelt bei TZ (§24 Abs. 2 TVÖD) ausschließlich im Verhältnis der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zur Entgeltkürzung kommt. Es bedarf zur Entgeltreduzierung mithin einer Individualvereinbarung und keiner kollektiven.
Wastelandwarrior:
allerletzter Satz: das "individuell" in § 24 Abs. 2 meint keineswegs, dass das konstitutiv auf einer 1:1 ausgehandelten Regelung beruhen muss. Wieso sollte das auch so sein ? Es bedeutet einfach nur, dass sich das Verhältnis aus dem "auf die (individuelle) Person bezogenen" Arbeitszeitanteil errechnet. Du denkst zu kompliziert.
man396:
Okay, ich hätte jetzt nicht gedacht, dass da sooo eine Diskussion bei heraus kommt.
- Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sollte Kurzarbeit im SuE demnach zwar nicht passieren, IST aber machbar, richtig?
Wastelandwarrior:
Wenn man "den SuE" mindestens als Betriebsteil definieren kann UND mindestens 10% weniger Arbeit anfällt (das sind wichtige aber längst nicht alle SGB III Voraussetzungen), dann ist das nicht ausgeschlossen.
ABER nochmal ganz deutlich: selbst wenn das obige objektiv so sein sollte, muss immer noch die Personalvertretung mitspielen oder die Arbeitsverwaltung dem allein handelnden AG recht geben.
Nach menschlichem Ermessen ist das für die Sozialarbeit in den Kommunen (also aufsuchende, hoheitliche Sozialarbeit mit Garantenstellung) ausgeschlossen. Ein räumlich ausgelagertes Sachgebiet Streetworking, wo alle in -jetzt geschlossenen- Jugendtreffs mit niedrigschwelligen Angeboten beschäftigt sind, hat zwar vielleicht keine Arbeit, ist aber kein Betriebsteil. Und selbst wenn das dem AG gelänge darzulegen: wegen 5 Sozialarbeitern im Streetworking bei z.B. 1.300 Beschäftigten insgesamt macht niemand Kurzarbeit. Das lohnt nicht. Die können doch für die Zeit ganz entspannt wo anders eingesetzt werden.
Das sieht bei Sparkassen, Theatern und Stadtbädern anders aus.
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