Autor Thema: Kurzarbeit im SuE  (Read 7502 times)

Kaiser80

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #15 am: 21.04.2020 16:24 »

Spid

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #16 am: 21.04.2020 16:28 »
allerletzter Satz: das "individuell" in § 24 Abs. 2 meint keineswegs, dass das konstitutiv auf einer 1:1 ausgehandelten Regelung beruhen muss. Wieso sollte das auch so sein ? Es bedeutet einfach nur, dass sich das Verhältnis aus dem "auf die (individuelle) Person bezogenen" Arbeitszeitanteil errechnet. Du denkst zu kompliziert.   

Nein, ich denke sehr einfach: „individuell vereinbart“ heißt individuell vereinbart. Da der Begriff den Begriff „der mit ihnen vereinbarten“ aus §34 BAT ersetzt, ist das nicht nur naheliegend, sondern zwingend.

WasDennNun

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #17 am: 21.04.2020 18:28 »
allerletzter Satz: das "individuell" in § 24 Abs. 2 meint keineswegs, dass das konstitutiv auf einer 1:1 ausgehandelten Regelung beruhen muss. Wieso sollte das auch so sein ? Es bedeutet einfach nur, dass sich das Verhältnis aus dem "auf die (individuelle) Person bezogenen" Arbeitszeitanteil errechnet. Du denkst zu kompliziert.   

Nein, ich denke sehr einfach: „individuell vereinbart“ heißt individuell vereinbart. Da der Begriff den Begriff „der mit ihnen vereinbarten“ aus §34 BAT ersetzt, ist das nicht nur naheliegend, sondern zwingend.
Also müssen alle den Wisch den der AG per Serienbrief raus rotzt unterschreiben, damit es individuell vereinbart ist. Richtig?
Diese Menschen dürfen dann für weniger Stunden, aber mehr Geld pro Stunde bekommen.
(oder gar für das nichts tun, 80% des Gehaltes bekommen)

während die anderen weiterhin 100% für 100% leisten müssen und ggfls. zukünftig die schlechteren Jobs etc. bekommen, weil ja die eine Hand die andere wäscht.
Und falls mal der AG Goodies verteilt, dann ist die Reihung ja auch klar.

Wastelandwarrior

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #18 am: 21.04.2020 18:33 »
Ich weiß, dass „keine Antwort“ immer ein bisschen aussieht wie „Zustimmung“. Ist aber nicht so.  :D :D

Niemand muss was unterschreiben.

WasDennNun

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #19 am: 21.04.2020 18:38 »
Ich weiß, dass „keine Antwort“ immer ein bisschen aussieht wie „Zustimmung“. Ist aber nicht so.  :D :D

Niemand muss was unterschreiben.
Ich meinte nicht in der Realität, wie es gelebt wird, sondern in der Realität von Spid, wie er es für rechtskonform hält.
Die Wahrheit kann uns ja 2022 dann das BAG erklären.

Isie

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #20 am: 21.04.2020 18:52 »
Jeder Tarifbeschäftigte hat eine arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit, entweder die tarifliche oder eine niedrigere bei Teilzeitbeschäftigung. Das ist die individuell vereinbarte Arbeitszeit.
Wenn es hieße, der individuell zu vereinbarenden Arbeitszeit, hätte Spid recht. Heißt es aber nicht.

Spid

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Antw:Kurzarbeit im SuE
« Antwort #21 am: 21.04.2020 19:01 »
Niemand muß etwas unterschreiben. Es ist aber im derzeitigen Regelungsregime Voraussetzung dafür, daß man bei Kurzarbeit weniger Entgelt erhält. In diesem gibt es nämlich nur das Tabellenentgelt (§15 Abs. 1 f.) oder bei individuell vereinbarter Teilzeit den entsprechenden Anteil davon. Nur TB, deren die eine andere als die tariflich festgelegte Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter vereinbart haben, haben eine individuell vereinbarte Arbeitszeit. Die tariflich festgelegte Arbeitszeit ist keine individuell vereinbarte - das ergibt sich aus der Natur tariflicher Regelungen, die eben keine individuellen Vereinbarungen darstellen.