allerletzter Satz: das "individuell" in § 24 Abs. 2 meint keineswegs, dass das konstitutiv auf einer 1:1 ausgehandelten Regelung beruhen muss. Wieso sollte das auch so sein ? Es bedeutet einfach nur, dass sich das Verhältnis aus dem "auf die (individuelle) Person bezogenen" Arbeitszeitanteil errechnet. Du denkst zu kompliziert.
Nein, ich denke sehr einfach: „individuell vereinbart“ heißt individuell vereinbart. Da der Begriff den Begriff „der mit ihnen vereinbarten“ aus §34 BAT ersetzt, ist das nicht nur naheliegend, sondern zwingend.
Also müssen alle den Wisch den der AG per Serienbrief raus rotzt unterschreiben, damit es individuell vereinbart ist. Richtig?
Diese Menschen dürfen dann für weniger Stunden, aber mehr Geld pro Stunde bekommen.
(oder gar für das nichts tun, 80% des Gehaltes bekommen)
während die anderen weiterhin 100% für 100% leisten müssen und ggfls. zukünftig die schlechteren Jobs etc. bekommen, weil ja die eine Hand die andere wäscht.
Und falls mal der AG Goodies verteilt, dann ist die Reihung ja auch klar.