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Beihilfe

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Janina86:
Hallo,
ich habe mich mit einer blöden Bakterie infiziert und traue mich gar nicht die Rechnungen bei der Beihilfe einzureichen. Mit ist das peinlich.
Wenn ich diese dennoch einreiche, darf mich dann die Beihilfe auch zum Amtsarzt schicken?
Und wann muss ich eine Schweigepflichtsentbindung einreichen?
Krank war ich deswegen nicht :-\
lg

Pepper2012:
Dann zahl´ die Rechnung halt selbst.

RsQ:

--- Zitat von: Janina86 am 22.04.2020 10:08 --- darf mich dann die Beihilfe auch zum Amtsarzt schicken?

--- End quote ---

Die Beihilfe ist doch keine medizinische Instanz, oder? Trotzdem sollten die auch der Schweigepflicht unterliegen.

Da sollte man m. E. schmerzfrei sein - "peinlich" gibt es dort nicht, die haben alles schon mal gesehen.

Organisator:
§ 55 BeihilfeVO Bund:

"Die  bei  der  Bearbeitung  des  Beihilfeantrags  bekannt  gewordenen  personenbezogenen Daten sind geheim zu halten."

Wenn es sich nicht durch andere Regelungen für z.B. Meldungen im Seuchenfall ergibt, bleiben die Daten bei der Beihilfestelle. Eine Regelung, wonach dich die Beihilfestelle zum Amtsarzt schicken kann ist mir nicht bekannt.

Du kannst daher die Beihilfe genauso betrachten wie deine Krankenkasse.

Feidl:
Kannst ja versuchen, verräterische Details zur Krankheit zu schwärzen und schauen, ob das so durchgeht.

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