Autor Thema: Höhergruppierung im Zuge einer Überprüfung der Tätigkeitsbeschreibung  (Read 2822 times)

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Hallo Ihr Lieben,

ich hatte ja nun beim Arbeitgeber die Überprüfung der Tätigkeitsbeschreibung und die ggf. rückwirkende Höhergruppierung beantragt. Wie es ausschaut habe ich gute Chancen.

Nun die Frage, wenn ich in eine 9 klein oder in die 9 höhergruppiert werden sollte für die Zukunft, wird meine Stufe dann automatisch um 1 nach unten gesetzt oder behalte ich diese?

Ich habe derzeit eine E8, Stufe 5.

Beste Grüße und herzlichen Dank

Spid

  • Gast
Es gibt weder eine „9 klein“ noch eine „9“. Es gibt die E9a und die E9b. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich, sondern vielmehr gänzlich unbeachtlich. Du warst mithin zu dem Zeitpunkt in die Entgeltgruppe höhergruppiert, die sich seit der wirksamen Übertragung der auszuübenden Tätigkeit ergibt. Hat sie sich diese nicht geändert, warst Du immer schon in dieser Entgeltgruppe eingruppiert. Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ergibt sich aus den tatsächlichen und rechtlichen Umständen des Höhergruppierungszeutpunkts, der uns unbekannt ist.

WasDennNun

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von der 8S5 kommst du in die 9aS5 bzw. 9bS4

Isie

  • Gast
Aber nur dann, wenn du im Zeitpunkt der Höhergruppierung, siehe Spids Beitrag, auch tatsächlich in EG 8 Stufe 5 bist.