Autor Thema: Begrenzung von Beitragserhöhungen in der VBLextra  (Read 2079 times)

Fireball84

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Hallo allerseits,
kann mir jemand zu der nachfolgenden Mitteilung des Arbeitgebers eine Quelle der VBL nennen wo ich vielleicht mehr erfahre? Bzw. seit wann gilt der Spaß?
Zitat
Aus diesem Grund hat die VBL entschieden, ab sofort in den Alttarifen VBLextra 01 bis 03 (das betrifft Vertragsabschlüsse vor dem 1. Juni 2016) grundsätzlich keinen Beitragserhöhungen oder zusätzlichen Einmalzahlungen mehr zuzustimmen (§ 25 AVBextra).

Das bedeutet im Einzelnen:
Wenn Sie Entgeltumwandlungsverträge (Beitragszahlungen aus dem Bruttoentgelt) in den Alttarifen VBLextra 01 bis 03 abgeschlossen haben, ist eine Beitragserhöhung in den Alttarifen grundsätzlich nicht mehr möglich. Der vereinbarte Entgeltumwandlungsbeitrag kann wie bisher weiter eingezahlt werden.

Das gilt auch für Verträge mit und ohne Riester-Förderung (Beitragszahlungen aus dem Nettoentgelt) in den Alttarifen VBLextra 01 bis 03. Nur wenn Sie zur Ausschöpfung der vollen Riester-Förderung (zum Beispiel wegen Änderung bei der Kinderzulage) die Beiträge ändern müssen, lässt die VBL eine Beitragsanpassung zu. Dies ist aber nur bis zur Förderhöchst-grenze von jährlich 2.100 Euro abzüglich Grundzulage in Höhe von 175 Euro möglich.

Hat mich etwas überrascht bzw. kommt es ungelegen für mich.

Besten Dank vorab!

Gruß