Autor Thema: Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung  (Read 8863 times)

Marco82

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 23.04.2020 11:52 »
Das sind ja alles schöne Rechenbeispiele und sicherlich auch richtig aber interessant ist eigentlich nur eins - Wenn du wartest, hast du dann überhaupt die Möglichkeit auf eine Höhergruppierung ?

Falls Nein, würde ich immer die Höhergruppierung vorziehen. Im hier und jetzt hast du einen Finanziellen Vorteil und wer weis was in ein paar Jahren ist.

Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, da ich die Arbeit bereits heute ausführe, nur die Organisationsstruktur noch offiziel geändert werden muss. Das heißt, ich würde die Arbeit dann auch die nächsten 12 Monate ausführen und könnte dann mit E11, Stufe 5 stufengleich höhergruppiert werden.

Das müsste ich mir dann natürlich durch das Gemeindevertretungsorgan mit Beschluss absegnen und entsprechend durch den Bürgermeister schriftlich geben lassen.

Kann aber auch sein, dass dies keine Möglichkeit darstellt und man sich steif auf den Tarifvertrag beruft. Und dieser berücksichtigt bei Höhergruppierung leider nicht die bereits abgeleistete Stufenzeit :(

Carnie

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 23.04.2020 12:36 »
Sei doch froh...vor 2018 wärst du möglicherweise (Tabelle für die Konstellation nicht angeschaut) sogar zurückgestuft worden

WasDennNun

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 23.04.2020 13:06 »
Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, da ich die Arbeit bereits heute ausführe, nur die Organisationsstruktur noch offiziel geändert werden muss.
Wenn du arbeit jetzt schon machst, warum wirst du nicht auch jetzt schon dafür bezahlt?
Wurde dir dies denn übertragen? Dann bist du nämlich schon E12!
Wenn nicht, darfst du es ja überhaupt nicht machen.
Die Orgastruktur hat ja gleich nüscht mit deiner Eingruppierung zu tun!

Kaiser80

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 23.04.2020 13:21 »

Wurde dir dies denn übertragen? Dann bist du nämlich schon E12!
Wenn nicht, darfst du es ja überhaupt nicht machen.


Dann wäre praktischerweise die Frage nach Stufenlaufzeit auch schon erledigt  :D

Marco82

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 23.04.2020 13:43 »
Ja, die Aufgaben für die Eingruppierung nach E12 sollen im Mai übertragen werden. Aktuell führe ich die Arbeiten zwar aus, aber die Stellenbeschreibung gibt es noch nicht her und es ist eine gewisse Umstruktierung nötig, was demnächst erfolgen soll.

Das heißt, wenn die EG12 Aufgaben offiziel übertragen werden, würde ich sofort in E12 eingruppiert werden und es würde keine Chance bestehen, dass die drei Jahre bisherhige Stufenlaufzeit in EG11 berücksichtigt werden und ich hätte einfach Pech gehabt? Auch nicht in Form einer "Führung auf Probe" bzw. warten mit der Höhergruppierung. Wobei hier 12 Monate eine lange Zeit sind. Wir hatten Fälle, da hat man 2-3 Monate gewartet, weil es für die Mitarbeiter dann besser gewesen ist.

Führung auf Probe könnte im schlimmsten Fall ja bedeuten, dass ich - bei "Nichtbestehen" - in E11 bleiben müsste, obwohl die Stelle mit E12 bewertet ist? Habe ich das richtig verstanden?

Spid

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 23.04.2020 13:46 »
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung. Wenn Du ablehnst, wird auch nichts übertragen. Sofern dem AG Alternativen fehlen, kann das ein Hebel sein.

Marco82

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #21 am: 23.04.2020 13:55 »
Wenn ich ablehne, könnte das Thema allerdings insgesamt vom Tisch sein und es könnte dann ggf. alles beim alten bleiben (E11). Dann hätte ich nichts gewonnen, eher im Gegenteil.

Also muss ich die "Pille schlucken" und die 3 Jahre Stufenzeit in E11 finden keine Berücksichtigung, richtig?

Also Führung auf Probe oder die Höhergruppierung ein Jahr schieben sind nicht möglich?

Organisator

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #22 am: 23.04.2020 13:58 »
Also muss ich die "Pille schlucken" und die 3 Jahre Stufenzeit in E11 finden keine Berücksichtigung, richtig?

Ja. Wobei mehr Geld zu bekommen nicht unbedingt eine bittere Pille sein muss ;)

Die Alternative ist zu pokern, ob eine Stufenzeitverkürzung möglich ist.

Kaiser80

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #23 am: 23.04.2020 14:06 »


Also Führung auf Probe oder die Höhergruppierung ein Jahr schieben sind nicht möglich?

Doch, aber eben nur einvernehmlich oder "Kuhhandel".


Die Alternative ist zu pokern, ob eine Stufenzeitverkürzung möglich ist.

Spid

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #24 am: 23.04.2020 14:07 »
Eine Höhergruppierung kann nicht geschoben werden. Was man schieben kann, ist die nicht nur vorübergehende Übertragung der maßgeblichen Tätigkeit.

Marco82

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #25 am: 23.04.2020 14:10 »
Also muss ich die "Pille schlucken" und die 3 Jahre Stufenzeit in E11 finden keine Berücksichtigung, richtig?

Ja. Wobei mehr Geld zu bekommen nicht unbedingt eine bittere Pille sein muss ;)

Die Alternative ist zu pokern, ob eine Stufenzeitverkürzung möglich ist.

Ja, korrekt! Natürlich ist es eine super Sache, wenn eine Höhergruppierung möglich ist. Wenn man aber 12 Monate weiter denkt und direkt nach Stufensteigerung höhergruppiert werden würde, gehen einem auf 9 Jahre gerechnet 20.000 € flöten. Aber vielleicht ist das tatsächlich die falsche Denkweise?!

Stufenlaufzeitverkürzung jetzt sofort - also vor Übertragung der Höhergruppierung meinst du dann, oder? Weil wenn ich bspw. im Juni in EG12 eingruppiert werden würde, müsste die Verkürzung ja vorher stattfinden. In EG12 wäre es dann ja theoretisch eine Verkürzung erst wieder nach der Hälfte der erreichten Stufenlaufzeit möglich, wenn ich es richtig im Kopf habe. 

Kaiser80

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #26 am: 23.04.2020 14:15 »

 In EG12 wäre es dann ja theoretisch eine Verkürzung erst wieder nach der Hälfte der erreichten Stufenlaufzeit möglich, wenn ich es richtig im Kopf habe. 

Dass wäre mir neu. In der Protokollerklärung zur Stufenlaufzeitverkürzung heißt es i.Ü. "Leistungsbezogene Stufenaufstiege unterstützen insbesondere die Anliegen der Personalentwicklung"

Spid

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #27 am: 23.04.2020 14:16 »
Tariflich ist auch eine Verkürzung der Stufenlaufzeit auf 0 Tage möglich.

Marco82

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #28 am: 23.04.2020 14:21 »
Demnach könnten Sie mir die bisherhige Stufenlaufzeit in E11 (3 Jahre) in Form einer Stufenverkürzung dann auch in E12 "anrechnen", aber es ist keine Verpflichtung und müsste mit einer Leistung über dem Durchschnitt begründet werden, siehe Haufe:

Um die für den Stufenaufstieg in den Entwicklungsstufen erforderliche Zeit verkürzen zu können, müssen die Leistungen des Beschäftigten erheblich über dem Durchschnitt liegen. Sofern die Leistungen konkret messbar sind, kann bei einem Abweichen um mehr als 10 % vom Durchschnitt davon ausgegangen werden, dass erheblich überdurchschnittliche Leistungen vorliegen. In diesem Fall kann die Stufenlaufzeit (vgl. § 16) abgekürzt werden. § 17 enthält keine Vorgaben oder Einschränkungen zur Stufenverkürzung. Theoretisch könnte damit bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung eine Stufe sogar übersprungen (Stufenlaufzeit Null) werden.

Ob der AG sich aber hierrauf einlässt, puh... So einen Fall hat es natürlich bei uns noch nie gegeben ;)

Und Führung auf Probe bis zum Erreichen des Stufenaufstiegs in E11 Stufe 5 ist bei dieser Konstellation (Übertragung Tätigkeiten E12 ab Juni) dann doch vom Tisch, oder?

Sorry, dass ich soviele Nachfragen habe  ;)

WasDennNun

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #29 am: 23.04.2020 14:22 »
Ja, die Aufgaben für die Eingruppierung nach E12 sollen im Mai übertragen werden. Aktuell führe ich die Arbeiten zwar aus, aber die Stellenbeschreibung gibt es noch nicht her und es ist eine gewisse Umstruktierung nötig, was demnächst erfolgen soll.
Also du bist jetzt schon bereit für dienen AG unterbezahlt Tätigkeiten auszuüben, die er dir nicht überträgt?
Und der AG toleriert es, dass du ohne, dass er dir die Aufgaben überträgt, du diese Aufgaben ausübst?
Und regst dich auf, dass du "Stufenlaufzeit" verlierst?
Und der AG hat damit ein Problem dir jetzt einen Zettel zu geben, auf dem steht: Hiermit übertragen wir ihnen die folgenden Tätigkeiten zum 1.10.2021?
(und mit unsichtbarer Tinte steht dann darunter: Und bis dahin machen sie den Kram trotzdem!)

Zitat
Das heißt, wenn die EG12 Aufgaben offiziel übertragen werden, würde ich sofort in E12 eingruppiert werden
Ja und bis dahin dürftest du die Tätigkeiten nicht ausüben (sofern sie eingruppierungsrelevant sind)