Autor Thema: Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung  (Read 8904 times)

Spid

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #30 am: 23.04.2020 14:25 »
Erfahrungsgemäß gibt kaum AG, die Stufenlaufzeitverkürzungen überhaupt anwenden. Führung auf Probe hingegen schon.

Marco82

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #31 am: 23.04.2020 14:26 »
Ja, die Aufgaben für die Eingruppierung nach E12 sollen im Mai übertragen werden. Aktuell führe ich die Arbeiten zwar aus, aber die Stellenbeschreibung gibt es noch nicht her und es ist eine gewisse Umstruktierung nötig, was demnächst erfolgen soll.
Also du bist jetzt schon bereit für dienen AG unterbezahlt Tätigkeiten auszuüben, die er dir nicht überträgt?
Und der AG toleriert es, dass du ohne, dass er dir die Aufgaben überträgt, du diese Aufgaben ausübst?
Und regst dich auf, dass du "Stufenlaufzeit" verlierst?
Und der AG hat damit ein Problem dir jetzt einen Zettel zu geben, auf dem steht: Hiermit übertragen wir ihnen die folgenden Tätigkeiten zum 1.10.2021?
(und mit unsichtbarer Tinte steht dann darunter: Und bis dahin machen sie den Kram trotzdem!)

So kann man es fast sagen, wobei es etwas komplizierter ist:

Die Tätigkeiten führe ich tatsächlich erst aus, wenn die Umorganisation stattgefunden hat (Juni 2020). Aktuell und bis zu dieser Umorganisation habe ich noch jemanden "über" mir. Dies würde mit der Umorganisation wegfallen und ich würde dadurch eine Entgeltgruppe (E12) steigen.

Marco82

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #32 am: 23.04.2020 14:29 »
Erfahrungsgemäß gibt kaum AG, die Stufenlaufzeitverkürzungen überhaupt anwenden. Führung auf Probe hingegen schon.

Sehe ich auch so, aber dann nochmal meine Frage zur Führung auf Probe, die ggf. untergegangen ist:

Laut Haufe:

Nach Fristablauf endet die Erprobung. Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen; ansonsten erhält der Beschäftigte eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit.

Die neue Tätigkeit wird nach Umorgaision in E12 bewertet. Falls ich mich jetzt - wider Erwarten - innerhalb der Führung auf Probe nicht bewähre, würde ich in E11 bleiben? Kann eher nicht sein, oder?!

Organisator

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #33 am: 23.04.2020 14:31 »
Erfahrungsgemäß gibt kaum AG, die Stufenlaufzeitverkürzungen überhaupt anwenden.

Da sehe ich auch das Problem. Stufenlaufzeitverkürzungen sind bei überdurchschnittlichen Leistungen möglich. Diese zu messen ist schwer, wenn es keine regelmäßigen Beurteilungen gibt.
Insofern wird erwartungsgemäß der Personalrat meckern, bzw. einer Verkürzung nicht zustimmen und insoweit der Arbeitgeber diese nicht ohne weiteres anbieten / durchführen können oder wollen.

WasDennNun

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #34 am: 23.04.2020 14:31 »
So kann man es fast sagen, wobei es etwas komplizierter ist:

Die Tätigkeiten führe ich tatsächlich erst aus, wenn die Umorganisation stattgefunden hat (Juni 2020). Aktuell und bis zu dieser Umorganisation habe ich noch jemanden "über" mir. Dies würde mit der Umorganisation wegfallen und ich würde dadurch eine Entgeltgruppe (E12) steigen.
Durch den Wegfall einer Person in der Organisation ändert sich aber nicht automatisch deine Tätigkeiten und Zeitanteile.
Also führt du jetzt doch noch nicht die Tätigkeiten (konkret in dem entsprechenden Zeitumfang) aus (obwohl du oben das indirekt behauptest)

Also wenn du Angst hast bei der Führung auf Probe zu versagen, dann musst du wohl in den Apfel beißen und die "Zeit" verlustig schreiben.
Alle andere Wege sind ziemlich illusorisch.

Organisator

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #35 am: 23.04.2020 14:33 »
Die neue Tätigkeit wird nach Umorgaision in E12 bewertet. Falls ich mich jetzt - wider Erwarten - innerhalb der Führung auf Probe nicht bewähre, würde ich in E11 bleiben? Kann eher nicht sein, oder?!

Welchen Sinn, wenn nicht bei Nichtbewährung in der bisherigen Entgeltgruppe zu bleiben, sollte sonst eine Erprobung haben?

Spid

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #36 am: 23.04.2020 14:34 »
Die Bewertung der auszuübenden Tätigkeit durch den AG ist für die Eingruppierung ohnehin ohne Belang.

Bei Führung auf Probe wird die höherwertige Tätigkeit zunächst nur vorübergehend zur Erprobung übertragen. Es erfolgt noch keine Höhergruppierung, es gibt stattdessen eine Zulage. Bestehst Du die Erprobung nicht, kann der AG Dir wieder eine E11-Tätigkeit zuweisen.

Marco82

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Antw:Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #37 am: 23.04.2020 14:56 »
Alles klar, ihr habt mir sehr weitergeholfen, vielen Dank :)

Ich werde mit der Führung auf Probe ins Rennen gehen und hoffe, dass dies auch für den AG eine Möglichkeit darsteht. Angst zu versagen habe ich nicht, ich bin bereits 10 Jahre beim AG und es läuft super ;)
« Last Edit: 23.04.2020 15:04 von Marco82 »