Erfahrungsgemäß gibt kaum AG, die Stufenlaufzeitverkürzungen überhaupt anwenden. Führung auf Probe hingegen schon.
Sehe ich auch so, aber dann nochmal meine Frage zur Führung auf Probe, die ggf. untergegangen ist:
Laut Haufe:
Nach Fristablauf endet die Erprobung. Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen; ansonsten erhält der Beschäftigte eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit.
Die neue Tätigkeit wird nach Umorgaision in E12 bewertet. Falls ich mich jetzt - wider Erwarten - innerhalb der Führung auf Probe nicht bewähre, würde ich in E11 bleiben? Kann eher nicht sein, oder?!