Autor Thema: Welche Möglichkeit hat man auf die Stellenbewertung Einfluss zu nehmen?  (Read 5217 times)

Alitalia

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Die Ausgangslage ist folgende: Die Stelle ist seit Jahren als "große E9" aka E9b TV-L bewertet. Nun sind jedoch diverse Querschnittsaufgaben dazu gekommen, die in meinen Augen eine E10 rechtfertigen " Stellen die ähnliche Aufgaben mit einem höheren Anteil haben sind nach E11 bewertet, an die detaillierte Stellenbewertung kommt man aber natürlich nicht.

Aus der Entgeltordnung zur E10: Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,  deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.
Der Prozentuale Anteil stellt dabei nicht das Problem dar, viel mehr werden die Querschnittsaufgaben nicht der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung" zugeordnet. Welche Kriterien müssen hier objektiv erfüllt sein, damit man dies entsprechend zuordnen kann? Wie kann/sollte man hier am besten argumentieren?
Natürlich steht einem immer der Klageweg offen aber jeder weiß wie lange das Ganze dann dauert und was für Konsequenzen das i.d.R. danach dann mitunter haben kann.

Spid

  • Gast
Die jahrehntelange Rechtsprechung des BAG hat den unbestimmten Rechtsbegriff der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung" doch hinreichend mit Leben gefüllt.

Alitalia

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Und dennoch stellt es ein Problem dar. Wenn ich mal nach der Erläuterung von Haufe gehe, dürfte es an sich kein Problem darstellen: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-1111-besondere-schwierigkeit-und-bedeutung-der-taetigkeit_idesk_PI13994_HI7170553.html

Dennoch erfolgt keine passende Zuordnung.

Organisator

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Die Bewertung seitens des Arbeitgebers stellt eine unbedeutende Rechtsmeinung dar. Wenn Du eine andere Auffassung hast, ist - wie in anderen Bereichen auch - eine Klage der übliche Weg, um eine verbindliche Feststellung zu erhalten.

Ansonsten steht es dir natürlich frei, vorab deine Auffassung mit dem Arbeitgeber zu diskutieren.

Interessehalber: Wie sieht es denn im TV-L / H mit der Heraushebung durch besondere Verantwortung aus?

Spid

  • Gast
Und dennoch stellt es ein Problem dar. Wenn ich mal nach der Erläuterung von Haufe gehe, dürfte es an sich kein Problem darstellen: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-1111-besondere-schwierigkeit-und-bedeutung-der-taetigkeit_idesk_PI13994_HI7170553.html

Dennoch erfolgt keine passende Zuordnung.

Wie viel Erfahrung und vertieftes Wissen im Eingruppierungsrecht des öD hast Du denn, um das zu beurteilen?

Alitalia

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Und dennoch stellt es ein Problem dar. Wenn ich mal nach der Erläuterung von Haufe gehe, dürfte es an sich kein Problem darstellen: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-1111-besondere-schwierigkeit-und-bedeutung-der-taetigkeit_idesk_PI13994_HI7170553.html

Dennoch erfolgt keine passende Zuordnung.

Wie viel Erfahrung und vertieftes Wissen im Eingruppierungsrecht des öD hast Du denn, um das zu beurteilen?

Hätte ich unendlich viel davon würde es diese Fragestellung hier nicht geben.
Wie bereits o.g. gibt es Posten mit sehr ähnlichen Aufgaben, jedoch anderen Anteilen am Gesamtarbeitsplatz die mit E11 bewertet werden.

Für mich wären u.a. diese Punkte interessant, da sind wir ja bei weiteren Punkten die wieder nicht klar sind.
durch die Bearbeitung besonders wichtiger oder grundsätzlicher Fachbereiche,
durch die Größe des Aufgabengebiets,
durch die finanzielle Verantwortung,

Würde man Personen des ehemals. g.D. unterstellt haben würde sich die Frage erübrigen:
Trägt der Beschäftigte die Verantwortung für größere Arbeitsbereiche bei Unterstellung qualifizierter Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes oder einer großen Anzahl von Mitarbeitern mit besonderen Anforderungen an die Menschenführung, kann die "Bedeutung" einer Tätigkeit bejaht werden.

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Gut. Was ist denn deine konkrete Frage?

Spid

  • Gast
Die Bewertung durch den AG ist tariflich unbeachtlich.

Man kann bei aufeinander aufbauenden Fallgruppen nicht irgendwo in der Mitte anfangen, da Umstände, die für die Begründung eines tariflichen Merkmals verwandt wurden, verbraucht sind. Geht man vom Vorliegen der Tätigkeitsmerkmale der E9b Fg. 2 oder 3 aus, wäre zunächst zu prüfen, ob sich die auszuübende Tätigkeit durch eine gewichtige, erhebliche Verantwortung aus der ohnehin schon verantwortungsvollen Tätigkeit eines Beschäftigten der E9b Fg. 2/3 heraushebt, denn die TVP fordern hier eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit. Dann ist zu prüfen, ob eine gewichtige, erhebliche Heraushebung in der Schwierigkeit aus der ohnehin bereits schwierigen Tätigkeit von Beschäftigten der E9b Fg. 1 vorliegt und ob zusätzlich auch eine Heraushebung in der Bedeutung der ohnehin schon sehr bedeutsamen, weil besonders verantwortungsvollen Tätigkeit von Beschäftigten der E9b Fg. 1 vorliegt.

Alitalia

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Naja die Bewertung durch den AG ist erst einmal maßgeblich für die Bezahlung, wenn man damit dann nicht einverstanden ist bleibt ja quasi nur der Klageweg.

Die von dir genannten Punkte sind in meinen Augen auch immer schwer zu definieren, wenn man dann danach sucht wird man mitunter nur mit neuen zu definierenden Punkten betraut.

In meinen Augen haben die TVP die Grenzen da sehr hoch angesetzt, was dazu führt, dass sich der Vorgesetzte eines E9a Beschäftigten mit E9b zufrieden geben muss, was lediglich 160€ netto Differenz in der Endstufe ausmacht.

Spid

  • Gast
Entgeltgruppen bilden grundsätzlich keine Hierarchien ab. Ein Vorgesetzter kann auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe sein als seine Untergebenen.

Organisator

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und wie können wir dir jetzt außer mit allgemeinen Hinweisen helfen?

Alitalia

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Entgeltgruppen bilden grundsätzlich keine Hierarchien ab. Ein Vorgesetzter kann auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe sein als seine Untergebenen.

Das ist mir bekannt, die von die genannte Konstellation kenne ich jedoch überhaupt nicht. Es hat dennoch immer einen faden Beigeschmack, wenn es sich finanziell quasi nicht lohnt Vorgesetzter zu sein.

Spid

  • Gast
Warum sollte jemand, der mehrere Gruppen hochqualifizierter Spezialisten leitet, deren Einsätze koordiniert und administrativ abwickelt, besser oder auch nur gleich eingruppiert sein als eben jene Spezialisten?

Alitalia

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Weil dieser ja fachlich mindestens das gleiche Wissen haben muss. Ich keine Konstellation in der der Vorgesetzte reine Koordinierung oder der gleichen macht aber fachlich nicht in der Aufgabenerledigung bzw. dessen Überwachung eingebunden ist.
Von der allgemeinen Verwaltung ausgehend, der breiten Masse reden wir aber eher von ehemals m.D. mit Vorgesetzten im ehemals g.D.

Hat denn jemand praktische Beispiele für E10 Vorgesetztenstellen und deren Aufgaben?

Spid

  • Gast
Warum sollte Dein begrenzter Erfahrungshorizont dazu führen, daß der Vorgesetzte über das gleiche Fachwissen verfügen müßte? Die fachliche Aufsicht kann auch durch eine gänzlich andere Stelle erfolgen.

Was soll das Beamtengedöns hier für eine Rolle spielen?