Hallo.
Liege ich richtig, dass wenn für einen Beschäftigten Mehrarbeit über einen längeren Zeitraum angeordnet wurde, dieser einzelne Tage wegen Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen konnte, ich diese Stunden nicht vergüte, da er diese gemäß dem Wortlaut des § 7 Abs. 6 TVöD nicht "geleistet" hat?
Danke für Eure Mithilfe.