Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beamter gD + Master = E 13 ??

(1/5) > >>

KOla:
Hallo zusammen,

ich bin etwas überfordert und auch gar nicht so sehr mit dem Dienstherrnwechsel bzw. Aufstieg vertraut.
Darum bitte ich um eure Hilfe ;)

Ich bin zurzeit Beamter auf Probe bei einer Bundesbehörde. Ich würde mich gerne auf einen berufsbegleitenden Master bewerben, der mich fachlich einfach sehr interessiert.

Ich habe mich gerade mal etwas schlau gemacht, wie die Berufschancen danach aussehen würde.
Dabei fiel mir auf, dass es zwar Stellen (u.a. andere Bundesbehörde) gibt, die aber als E 13 ausgeschrieben sind.

Ich möchte nur ungerne den Beamtenstatus aufgeben.

Gibt es Möglichkeiten, sich auf die Stellen zu bewerben mit der Bitte, Beamter zu bleiben?

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Grüße con KOla

Amtsschimmel:
Beamter gD in welcher Laufbahn? Allgemeiner Verwaltungsdienst? Technischer Dienst?
Um was für einen Master handelt es sich?

Grundsätzlich entstehen mit dem Master keine Ansprüche auf einen Wechsel in eine andere Laufbahn, mit Abschluss desselben wären aber die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst gegeben.
Natürlich können Sie sich auch auf Tarifstellen bewerben, die Master voraussetzen. Beschränkt darauf wären Sie aber nicht.
Für den höheren Beamtendienst wäre dann allerdings noch die praktische Laufbahnbefähigung nachzuweisen. In der Regel 18 Monate Einsatz auf dem höherwertigen Dienstposten.

Die "Bitte", Beamter zu bleiben, ist selbstverständlich erst einmal unbeachtlich.

KOla:
Ah ok danke.


Ich bin im nichttechnischen Dienst. Aber wenn ich meinen Beamtenstatus aufgeben müsste, wäre das keine Alternative für mich, in den hD aufzusteigen.

Asperatus:
Der berufsbegleitende Master wird nicht von der Behörde im Rahmen eines Aufstiegsverfahren angeboten, nehme ich an?

Mit dem Master käme ein Aufstieg nach § 24 BLV in Betracht. So kann man den Beamtenstatus erhalten. Dazu müsste man sich auf eine externe Stellenausschreibung bewerben. Am einfachsten geht dies bei der eigenen Behörde. Eine fremde Behörde wird einen in der Regel nicht verbeamten können, weil einem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (hauptberufliche Tätigkeit von 2,5 Jahren fehlen). Ausschreibungen beinhalten oft ein Hinweis, dass Beamte übernommen werden können. Falls der fehlt, ist das entweder nicht möglich oder man erkundigt sich bei der Behörde im Einzelfall.

Meine Empfehlung: Master machen und Aufstieg in der eigenen Behörde über § 24 BLV. Nachdem man nach drei Jahren die Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst erreicht und ein entsprechendes Amt hat, kann man sich immer noch wegbewerben, falls gewünscht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Amtsschimmel am 25.04.2020 12:50 ---Natürlich können Sie sich auch auf Tarifstellen bewerben, die Master voraussetzen.

--- End quote ---
Offtopic, aber der Form halber: Solche Tarifstellen gibt es nicht, es ist alleinig der Wunsch (oder die Selbstbeschränkung) des AGs, wenn er sich bei seiner Auswahl nur auf Master beschränkt.
Leider glauben immer noch viele Beamte das aber dem so wäre, und dass es einen hD im Tarifbereich gibt. (Selbst beamte die im Personalwesen sind, man könnte heulen...)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version