Autor Thema: Beamter gD + Master = E 13 ??  (Read 7054 times)

KOla

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Beamter gD + Master = E 13 ??
« am: 25.04.2020 09:40 »
Hallo zusammen,

ich bin etwas überfordert und auch gar nicht so sehr mit dem Dienstherrnwechsel bzw. Aufstieg vertraut.
Darum bitte ich um eure Hilfe ;)

Ich bin zurzeit Beamter auf Probe bei einer Bundesbehörde. Ich würde mich gerne auf einen berufsbegleitenden Master bewerben, der mich fachlich einfach sehr interessiert.

Ich habe mich gerade mal etwas schlau gemacht, wie die Berufschancen danach aussehen würde.
Dabei fiel mir auf, dass es zwar Stellen (u.a. andere Bundesbehörde) gibt, die aber als E 13 ausgeschrieben sind.

Ich möchte nur ungerne den Beamtenstatus aufgeben.

Gibt es Möglichkeiten, sich auf die Stellen zu bewerben mit der Bitte, Beamter zu bleiben?

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Grüße con KOla

Amtsschimmel

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #1 am: 25.04.2020 12:50 »
Beamter gD in welcher Laufbahn? Allgemeiner Verwaltungsdienst? Technischer Dienst?
Um was für einen Master handelt es sich?

Grundsätzlich entstehen mit dem Master keine Ansprüche auf einen Wechsel in eine andere Laufbahn, mit Abschluss desselben wären aber die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst gegeben.
Natürlich können Sie sich auch auf Tarifstellen bewerben, die Master voraussetzen. Beschränkt darauf wären Sie aber nicht.
Für den höheren Beamtendienst wäre dann allerdings noch die praktische Laufbahnbefähigung nachzuweisen. In der Regel 18 Monate Einsatz auf dem höherwertigen Dienstposten.

Die "Bitte", Beamter zu bleiben, ist selbstverständlich erst einmal unbeachtlich.

KOla

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #2 am: 25.04.2020 14:10 »
Ah ok danke.


Ich bin im nichttechnischen Dienst. Aber wenn ich meinen Beamtenstatus aufgeben müsste, wäre das keine Alternative für mich, in den hD aufzusteigen.


Asperatus

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #3 am: 25.04.2020 15:28 »
Der berufsbegleitende Master wird nicht von der Behörde im Rahmen eines Aufstiegsverfahren angeboten, nehme ich an?

Mit dem Master käme ein Aufstieg nach § 24 BLV in Betracht. So kann man den Beamtenstatus erhalten. Dazu müsste man sich auf eine externe Stellenausschreibung bewerben. Am einfachsten geht dies bei der eigenen Behörde. Eine fremde Behörde wird einen in der Regel nicht verbeamten können, weil einem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (hauptberufliche Tätigkeit von 2,5 Jahren fehlen). Ausschreibungen beinhalten oft ein Hinweis, dass Beamte übernommen werden können. Falls der fehlt, ist das entweder nicht möglich oder man erkundigt sich bei der Behörde im Einzelfall.

Meine Empfehlung: Master machen und Aufstieg in der eigenen Behörde über § 24 BLV. Nachdem man nach drei Jahren die Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst erreicht und ein entsprechendes Amt hat, kann man sich immer noch wegbewerben, falls gewünscht.

WasDennNun

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #4 am: 25.04.2020 15:29 »
Natürlich können Sie sich auch auf Tarifstellen bewerben, die Master voraussetzen.
Offtopic, aber der Form halber: Solche Tarifstellen gibt es nicht, es ist alleinig der Wunsch (oder die Selbstbeschränkung) des AGs, wenn er sich bei seiner Auswahl nur auf Master beschränkt.
Leider glauben immer noch viele Beamte das aber dem so wäre, und dass es einen hD im Tarifbereich gibt. (Selbst beamte die im Personalwesen sind, man könnte heulen...)

KOla

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #5 am: 25.04.2020 15:55 »
@WasDennNun

Danke für dein Kommentar.

Ich verstehe leider nihct, was genau du damit sagen möchtest.
Dass man keinen Master für den hD braucht?

KOla

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #6 am: 25.04.2020 15:57 »
Oder dass es keine TB im hD gibt / geben kann=?

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #7 am: 25.04.2020 17:16 »
Eine fremde Behörde wird einen in der Regel nicht verbeamten können, weil einem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (hauptberufliche Tätigkeit von 2,5 Jahren fehlen).
Die Einstellung via § 24 BLV unter vorübergehender (2,5 Jahre + 6 Monate) Wahrung des bisherigen Beamtenstatus geht auch bei anderen Behörden als der bisherigen und wird nach meiner Kenntnis auch durchaus praktiziert. Ansonsten hat der Kollege zum Mittel der Wahl (§ 24 BLV) bereits alles gesagt. Viel Erfolg!

WasDennNun

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #8 am: 25.04.2020 17:40 »
@WasDennNun

Danke für dein Kommentar.

Ich verstehe leider nihct, was genau du damit sagen möchtest.

1.) Es gibt keinen hD, gD etc. im Tarifbereich, dort gibt es Entgeltgruppen.
2.) Fälscherweise werden z.B. die Entgeltgrueppen E13-E15 als hD bezeichnet.
3.) Man kann auch ohne Master in eine Entgeltgruppe - die fälscherweise hD bezeichnet werden - eingruppiert werden, es gibt nicht diese tarifliche Beschränkungen.
Zitat
Dass man keinen Master für den hD braucht?
Also:Richtig als Tarifbeschäftigter braucht man keinen Master für den "hD"
Oder dass es keine TB im hD gibt / geben kann=?
Auch richtig, es gibt kein TB im hD, dass wären dann ja Beamte. Es gibt aber sehr wohl TB, die Aufgaben übernehmen, die bei den Beamten der hD macht.
Diese TB brauchen keinen Master (gleichwohl es nur sehr wenige AGs gibt, die Menschen ohne Master auf solche Stellen einstellen, da ja geglaubt wird, das wäre Voraussetzung).


KOla

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #9 am: 25.04.2020 18:42 »
Aspertus, danke.

Ich habe dein Kommentar leider überlesen.

Nein, der Master wird an einer normalen Uni angeboten und ich gehe nciht davon aus, dass das in meiner Behörde gefragt ist...

Klingt alles ein wenig kompliziert für mich. Ich hätte gedacht, dass es einfacherer ist den Dienstherren zu wechseln...

2strong

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #10 am: 25.04.2020 18:47 »
Kompliziert ist es im Grunde nicht. Was irritiert Dich?

KOla

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #11 am: 25.04.2020 18:56 »
Wie ich an die 2,5 Jahre kommen könnte.

Wäre ich während der Zeit weiterhin als "quasi verbeamtet" angesehen. Sprich PKV ect. Sollte man sich nicht bewehren, kann man dann problemlos zu der alten Behörde zurück?

KOla

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #12 am: 25.04.2020 18:59 »
Um es für euch vielleicht leichter zu machen..

Ich bin Zollinspektor. Möchte den MA in Kriminologie machen und dann bevorzugt zum BKA (dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, ist mir klar. Aber man kann ja träumen)

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #13 am: 25.04.2020 19:14 »
Als Zollinspektor machst Du Deinen Master, bewirbst Dich beim Zoll, beim BKA oder einer anderen Bundesbehörde (oder - mit ggf. leicht abweichenden Bedingungen - bei Ländern und Kommunen) auf extern ausgeschriebene h. D.-Dienstposten, besteht das Auswahlverfahren, wirst (üblicherweise in der Funktiin eines Referenten) eingestellt auf Basis von § 24 BLV, arbeitest 2,5 Jahre als Referent, verbleibst in der Zeit in Deinem Status als Zoll(ober)inspektor, bekommst die Laufbahnbefähigung zugesprochen, bewährst Dich noch weitere sechs Monate auf Deinem h. D.-Dienstposten (Probezeit) und wirst dann zum Regierungsrat ernannt. Ende der Geschichte.

Mit Kriminologie legst Du Dich natürlich sehr eng auf wenige in Frage kommende Behörden und Dienstposten fest. Ich rate Dir da eher zum Mainstream (BWL oder so).

KOla

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Antw:Beamter gD + Master = E 13 ??
« Antwort #14 am: 25.04.2020 19:16 »
2strong super danke !!!

Ja, ich weiß, dass das sehr speziell ist. Aber BWL oder sagt mir nicht so zu. Wenn das Studium nebenbei nur eine Qual ist, würde ich das sicherlich nicht durchhalten.


Aber deine Erklärung ist super