Mag jemand mal seine Erfahrungen mit der Formulierung "zunächst befristet" in Stellenausschreibungen kundtun?
Dass das (sofern man auf eine länger laufende Stelle, bestenfalls unbefristet, schielt) rechtlich irrelevant ist ... klare Sache. Und inhaltlich? Nutzen Arbeitgeber das, um etwas zu suggerieren? Wann? Wenn eine Verlängerung beabsichtigt ist? Oder nur, die Attraktivität zu suggerieren, ohne dass eine Verlängerung beabsichtigt ist?
Oder anders: Auf Bewerber-Seite taugt diese Formulierung vermutlich zu gar nichts, oder?