Autor Thema: Absichtlich Quarantäne verursachen?  (Read 16934 times)

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #15 am: 27.04.2020 20:43 »
Die Quarantäne ergibt sich aus der Verordnung der jeweiligen Landesregierung, einer obersten Landesbehörde - somit ist sie also behördlich veranlasst.

Schmitti

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #16 am: 28.04.2020 07:39 »
Manche Länder/Ressorts haben sich allerdings auch eifrig an den Aufrufen zur "freiwilligen Quarantäne" beteiligt, da wäre es mal interessant zu erfahren, wer/wieviele AN und AG darauf reingefallen sind.

BalBund

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #17 am: 28.04.2020 08:45 »
Ich denke wir müssen hier zwei Zeiträume unterscheiden. Der erste bis ungefähr Ostern 2020, als die Länder meist gebeten haben, dass Rückkehrer sich für zwei Wochen häuslich isolieren. Hier lag aber kein Zwang vor, der AN hätte arbeiten gehen können. Wenn er dort erschienen ist und sein AG ihn wieder weggeschickt hat, so ist der AG/Dienstherr im Annahmeverzug und muss die Kosten selber tragen.

Seit Ostern gilt mWn in ganz Deutschland je Bundesland eine Allgemeinverfügung, die für Rückkehrer aus dem Ausland (!) eine zweiwöchige Isolation im eigenen Wohnsitz vorsieht. Hier wäre für mich als AG tatsächlich nicht klar, wer für den Lohn in dieser Zeit aufkommen muss. §56 IfSG wäre zwar logisch, kann aber nur dann zum Tragen kommen, wenn die AV des Bundeslandes explizit darauf Bezug nimmt. Andernfalls müsste die Landesregierung hier zum Ersatz herangezogen werden.

Ungeregelt ist nach wie vor ein Urlaub in Deutschland, hier gibt es bisher nach meiner Kenntnis keine Regelungen. Somit kann jeder, der (legal oder illegal) am Wochenende die Ostsee besucht hat auch wieder zur Arbeit gehen am Montag. Ist es dem AG zu riskant, fällt das unter sein individuelles Ermessen, rechtfertigt aber weder einen Anspruch auf nochmal zwei Wochen Isolation daheim, noch Erstattungsansprüche gegen den Staat.

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #18 am: 28.04.2020 08:56 »
Welches Land hat das denn mittels Allgemeinverfügung geregelt? Mir sind bislang nur Verordnungen bekannt - und die benennen als Rechtsgrundlage die entsprechenden Ermächtigungsnormen des IFSG.

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #19 am: 28.04.2020 09:56 »
Die Quarantäne ergibt sich aus der Verordnung der jeweiligen Landesregierung, einer obersten Landesbehörde - somit ist sie also behördlich veranlasst.

Da es um individuelle Ansprüche geht, gehe ich weiterhin davon aus, daß auch hier eine individuelle Quarantäne verlangt wird, also ein Verwaltungsakt. Sollte es anders sein, und die AV resp. Verordnungen konkret entscheidend wären, wäre der Einreisende aus dem Ausland - z. B. mit dem Auto - doch verpflichtet, sofort an der Grenze den Wagen stehen zu lassen und die Quarantäne im Auto dort zu verbringen.

Aber davon ab, mir geht es nicht um das Geld (da macht man ja teils plus ohne LFZ, weil der Urlaub teurer ist als die LFZ), sondern um einen quasi eigenmächtig genommen und geplanten Sonderurlaub.

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #20 am: 28.04.2020 10:05 »
Was für ein Unfug. Lesen hilft, hier den recht ähnlichen Text der jeweiligen Verordnung.

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #21 am: 28.04.2020 10:12 »
Was für ein Unfug. Lesen hilft, hier den recht ähnlichen Text der jeweiligen Verordnung.

Eben, die Verordnungen stelle darauf auf, sich direkt nach Hause zu begeben. Das ist schlicht keine Quarantäne. Eine Quarantänen - Spid - bedeutet eine Isolierung, eine Immobilität. Erst die individuelle Verfügung stellt den konkreten Vorgang einer behördliche angeordneten Quarantäne dar.

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #22 am: 28.04.2020 10:42 »
Unfug wird nicht weniger Unfug, wenn man ihn wiederholt.

Zitat von: „§1 CoronaEinreiseVO NW“
(1) Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesre- publik Deutschland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zuvor mehr als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu bege- ben und diesen Aufenthaltsort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht zu verlassen; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
(2) Den in Absatz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem Hausstand des Aufenthaltsorts angehören.

Pepper2012

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #23 am: 28.04.2020 10:48 »
Klingt für mich wie Quarantäne  ;)

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #24 am: 28.04.2020 11:49 »
Nein, das ist ein Wortcontainer, da das Regime beim Einreisenden liegt. Dieser hat mitzuteilen, wie lange er im Ausland war. Diese Angaben werden und können nicht überprüft werden.

In den weiteren Absätzen wird nämlich festgelegt, daß diese Vorschriften nicht für Personen gelten, die weniger als 48 Stunden im Ausland waren.

Mithin wird eine konkrete behördliche Quaränte erst mit dem durch den Bürger und anschließend per Individualakt erfüllt.

2strong

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #25 am: 28.04.2020 11:58 »
Du meinst, es sei keine behördlich angeordnete Maßnahme, weil Du Dich dieser durch Falschangabe zur Dauer eines Auslandsaufenthalts entziehen könntest?

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #26 am: 28.04.2020 12:02 »
Eben - sinnbefreites Geblubber.

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #27 am: 28.04.2020 12:45 »
Um beim Regime des Steuerzahlers zu bleiben, man kann sich also der Steuerzahlung aus Vermietung und Verpachtung entziehen, in dem man keine Steuererklärung abgibt, weil das obliegt einem ja selber, ob man eine abgibt (zumindest in einigen Fällen).

Strange...

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #28 am: 28.04.2020 15:58 »
Um beim Regime des Steuerzahlers zu bleiben, man kann sich also der Steuerzahlung aus Vermietung und Verpachtung entziehen, in dem man keine Steuererklärung abgibt, weil das obliegt einem ja selber, ob man eine abgibt (zumindest in einigen Fällen).

Strange...

Das ist eine vergleichbare Analogie.

Aber darum geht es ja gar nicht, es geht um die nun scheinbar rechtmäßige einseitig vom AN festgelegte Abwesenheit vom Arbeitsplatz.

Hier hätte ich gerne die Standpunkte.

2strong

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #29 am: 28.04.2020 17:23 »
M. E. ist die Annahme einer vom AN einseitig festgelegten Abwesenheit unzutreffend. Denn die Schutzverordnung definiert die Voraussetzungen einer Quarantäne. Wenn sich der AN nicht daran hält, sehe ich darin keinen prinzipiellen Unterschied zum Geschwindigkeitsverstoß im Straßenverkehr.