Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Absichtlich Quarantäne verursachen?
2strong:
Du meinst, es sei keine behördlich angeordnete Maßnahme, weil Du Dich dieser durch Falschangabe zur Dauer eines Auslandsaufenthalts entziehen könntest?
Spid:
Eben - sinnbefreites Geblubber.
WasDennNun:
Um beim Regime des Steuerzahlers zu bleiben, man kann sich also der Steuerzahlung aus Vermietung und Verpachtung entziehen, in dem man keine Steuererklärung abgibt, weil das obliegt einem ja selber, ob man eine abgibt (zumindest in einigen Fällen).
Strange...
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 28.04.2020 12:45 ---Um beim Regime des Steuerzahlers zu bleiben, man kann sich also der Steuerzahlung aus Vermietung und Verpachtung entziehen, in dem man keine Steuererklärung abgibt, weil das obliegt einem ja selber, ob man eine abgibt (zumindest in einigen Fällen).
Strange...
--- End quote ---
Das ist eine vergleichbare Analogie.
Aber darum geht es ja gar nicht, es geht um die nun scheinbar rechtmäßige einseitig vom AN festgelegte Abwesenheit vom Arbeitsplatz.
Hier hätte ich gerne die Standpunkte.
2strong:
M. E. ist die Annahme einer vom AN einseitig festgelegten Abwesenheit unzutreffend. Denn die Schutzverordnung definiert die Voraussetzungen einer Quarantäne. Wenn sich der AN nicht daran hält, sehe ich darin keinen prinzipiellen Unterschied zum Geschwindigkeitsverstoß im Straßenverkehr.
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