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Absichtlich Quarantäne verursachen?

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Spid:
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn es einem egal ist, nicht.

WasDennNun:

--- Zitat von: RisikoNRW am 29.04.2020 12:51 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 29.04.2020 12:25 ---Oder bekommt man seine Entgeltfortzahlung auch, wenn man sich bewusst selbst verletzt, also den kleinen Finger durch die Kreissäge jagt, o.ä.?

--- End quote ---

Wer das macht, dürfte krank sein. Stichwort selbstverletzendes Verhalten. Oder es war doch ein Unfall. Beides führt irgendwie zu einer Entgeltfortzahlung.
--- End quote ---
Ersten jeder Diabetiker ist krank, aber trotzdem nicht AU.
Nun, es gab wohl schon Chirurgen die so was gemacht haben und Ihre Finger danach sachgerecht wieder haben annähen lassen, nur damit sie BU sind und viel Geld kassieren.
Ja, krank sicher, aber deswegen ja nicht AU

BAT:

--- Zitat von: Spid am 29.04.2020 12:42 ---Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn es einem egal ist, nicht.

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Bei dem geschilderten Sachverhalte sind weitere Erkrankungen nach ICD zu vermuten, eine Antwort auf diese Frage kann nie einschlägig sein.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 29.04.2020 12:42 ---Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn es einem egal ist, nicht.

--- End quote ---
Wie schätzt du das Handeln denn ein, wenn man derzeit ins Ausland reist und deswegen 14Tage wg. §56 zu hause bleiben muss.
Ist das schon Vorsatz oder nur grobe Fahrlässigkeit?

Und wenn dem AG dadurch ein Schaden entsteht, wäre er dann schadensersatzpflichtig?

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 29.04.2020 10:00 ---Und gegen §56 verstoßen, klar kann man.
Man kann vieles machen, nach dem Motto wo kein Kläger da kein Beklagter

--- End quote ---

Nein, das wäre kein Verstoß gegen § 56 IFSG.

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