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Absichtlich Quarantäne verursachen?
Spid:
Wenn ich weiß, daß dem AG dadurch ein Schaden entsteht und das auch will, ist es Vorsatz. Wenn ich bei natürlicher Vorsicht wissen könnte, daß dem AG ein Schaden entsteht und dies billigend in Kauf nehme, ist es grobe Fahrlässigkeit. Beides ist nicht erkennbar.
BAT:
--- Zitat von: Spid am 29.04.2020 13:31 ---Wenn ich weiß, daß dem AG dadurch ein Schaden entsteht und das auch will, ist es Vorsatz. Wenn ich bei natürlicher Vorsicht wissen könnte, daß dem AG ein Schaden entsteht und dies billigend in Kauf nehme, ist es grobe Fahrlässigkeit. Beides ist nicht erkennbar.
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Für welches Themenfeld? Die Einreise? Da würde ich Vorsatz recht klar ausschließen, wenn nicht gar für unmöglich halten, wenn - wie hier thematisiert - die Buchung vor Einführung der neuen Rechtsnormen erfolgte.
Spid:
Eben. Und selbst wenn, müßte ich ja auch noch um des Schadens für den AG wissen (können).
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 29.04.2020 13:31 ---Wenn ich weiß, daß dem AG dadurch ein Schaden entsteht und das auch will, ist es Vorsatz. Wenn ich bei natürlicher Vorsicht wissen könnte, daß dem AG ein Schaden entsteht und dies billigend in Kauf nehme, ist es grobe Fahrlässigkeit. Beides ist nicht erkennbar.
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Stimmt, dazu müsste man ja vorher wissen, dass die Vertretung ausfällt.
Was man wissen kann, ist natürlich, dass ein Schaden entsteht, wenn die Arbeit, die für mich in der Woche nach dem Urlaub geplant ist nicht ausgeführt wird, aber das ist ja nicht ausreichend.
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 29.04.2020 13:28 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 29.04.2020 10:00 ---Und gegen §56 verstoßen, klar kann man.
Man kann vieles machen, nach dem Motto wo kein Kläger da kein Beklagter
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Nein, das wäre kein Verstoß gegen § 56 IFSG.
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Stimmt, das wäre ja nur ein Verstoß gegen z.B. §1 CoronaEinreiseVO NW
Aber wäre dadurch nicht weniger ein Verstoß.
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