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Absichtlich Quarantäne verursachen?
BAT:
Also wir haben - glaube ich - zwei Sachlagen:
Das IFSG: ich war schon unsicher bei der Formulierung, allein schon weil ich nicht genau den Unterschied kenne zwischen Ausscheider, Träger von Erregern, etc. M.W. sollten Antikörper da sein und ein hierzu vernünftiger Test vorhanden sein, was noch nicht der Fall ist. Ist aber für meine Frage nicht vordringlich, denn es gibt noch...
die Landesverordnung zur Einreise mit Quarantäne: hier wird überhaupt nicht auf den Status des Reisenden eingegangen. Habe nur gesehen, daß NRW 72 Stunden Auslandsurlaub ohne Quarantäne zulässt und Niedersachsen 48 Stunden.
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 03.05.2020 10:06 ---Also wir haben - glaube ich - zwei Sachlagen:
die Landesverordnung zur Einreise mit Quarantäne: hier wird überhaupt nicht auf den Status des Reisenden eingegangen.
--- End quote ---
Die verweisen doch auf § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG und damit auf den Status, der abzusondernde Personen.
--- Zitat ---1Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach
Niedersachsen einreisen, haben sich nach § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) abzusondern.
--- End quote ---
Ich fände es fatal, wenn eine Verordnung ohne gesetzlicher Grundlage so etwas könnte/dürfte, das wäre ja Erdogan like.
Und Absatz 3 nimmt die Kurztripps raus:
--- Zitat ---3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Personen, die keine Symptome einer
Erkrankung an COVID-19 aufweisen und die sich weniger als 48 Stunden im Ausland
aufgehalten haben
--- End quote ---
BAT:
Natürlich greift die Verordnung - meiner Meinung nach - unzulässig in Freiheitsrechte ein, wie es wohl sogar die Mehrzahl der derzeitigen Maßnahmen sind. Die werden jetzt auch laufend von den Verfassungsgerichten einkassiert.
Aber der status quo ist ja nunmal gegeben ;)
Mori7:
--- Zitat von: BAT am 26.04.2020 20:30 ---
--- Zitat von: nichts_tun am 26.04.2020 16:21 ---
@BAT: Was sagen die Anbieter der Individualreisen? Werden diese durchgeführt?
--- End quote ---
Das ist ja das Problem bei solchen Reisen, a) lässt kostenlos stornieren b) will auf Kulanz verschieben und c) gar nicht entgegenkommen.
Könnte aber auch schnell für Deutschland gelten.
--- End quote ---
"riskikogebiete"...ja die haben sich ja mittlerweile stark verschoben. Wenn man dem RKI noch trauen kann. ...
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 03.05.2020 11:21 ---Natürlich greift die Verordnung - meiner Meinung nach - unzulässig in Freiheitsrechte ein, wie es wohl sogar die Mehrzahl der derzeitigen Maßnahmen sind. Die werden jetzt auch laufend von den Verfassungsgerichten einkassiert.
Aber der status quo ist ja nunmal gegeben ;)
--- End quote ---
Nicht die Verordnung, sondern das IfSG greift in die Freiheitsrechte ein.
Derzeit werden die Maßnahmen aber wohl eher von den Verwaltungsgerichten und nicht vom Verfassungsgerichten kassiert.
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