Autor Thema: Absichtlich Quarantäne verursachen?  (Read 16931 times)

BAT

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Absichtlich Quarantäne verursachen?
« am: 25.04.2020 18:52 »
Wir würdet Ihr § 56 IFSG einschätzen, wenn man vorsätzlich einen Auslandsurlaub verbringt und damit - so wie es derzeit geregelt ist - in Quarantäne fällt?

Regressansprüche durch den Arbeitgeber?

nichts_tun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #1 am: 25.04.2020 21:40 »
Nach meinem Veständnis stünde der Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 Satz 1 u. 2 IfSG gar nicht zu, weil

Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
(§ 56 Abs. 1 Satz 3 IfSG).

Du hättest den Auslandsurlaub - in der jetzigen Situation -  vermeiden können.

BalBund

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #2 am: 25.04.2020 22:23 »
ganz so einfach ist es nicht, das BMI hat sich intensiv damit befasst und ist zur (vorläufigen) Einschätzung gelangt, dass die weltweite Reisewarnung des AA in der aktuellen Form nicht ausreichend ist um eine Lohnfortzahlung bei selbst verschuldeter Quarantäne zu verneinen.

Ja, es mutet leicht wahnsinnig an, nun Urlaub außerhalb des Heimatorts zu machen, aber wir haben kein Reiseverbot, nur eine Warnung. Wer meint, eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können, ist erst einmal nicht Schuld, wenn er aufgrund einer Allgemeinverfügung in häusliche Isolation muss. Auch müsste ihm wohl grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden (z.B. durch eine Reise nach Wuhan auf den dortigen Wildtiermarkt) um einen Ausschlussgrund gerichtsfest zu manifestieren...

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #3 am: 26.04.2020 09:34 »
Ja, ich sehe hier auch keine Einschränkung, die greifen würde. Mithin gäbe es quasi eine rechtliche Basis nicht nur für die Schaffung von Zusatzurlaub, sondern auch für die Durchführung des Urlaubs selbst.

Reisewarnungen reichen hier wohl definitiv nicht aus.

Ein großes Problem für Leute wie mich, die bereits im Januar 4 Individualreisen mit etwa 10 Anbietern gebucht haben.

@ BalBund: eine Ablösung der Allgemeinverfügung auf kommunaler Ebene durch eine Verordnung das Landes dürfte in der Sache ja keinen Unterschied machen?

« Last Edit: 26.04.2020 09:45 von BAT »

Lars73

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #4 am: 26.04.2020 09:54 »
ganz so einfach ist es nicht, das BMI hat sich intensiv damit befasst und ist zur (vorläufigen) Einschätzung gelangt, dass die weltweite Reisewarnung des AA in der aktuellen Form nicht ausreichend ist um eine Lohnfortzahlung bei selbst verschuldeter Quarantäne zu verneinen.

Hat BMI dies hinsichtlich Ansprüche nach IFSG geprüft oder für Beamte nach Beamtenrecht?

nichts_tun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #5 am: 26.04.2020 16:21 »
Ja, es mutet leicht wahnsinnig an, nun Urlaub außerhalb des Heimatorts zu machen, aber wir haben kein Reiseverbot, nur eine Warnung. Wer meint, eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können, ist erst einmal nicht Schuld, wenn er aufgrund einer Allgemeinverfügung in häusliche Isolation muss. Auch müsste ihm wohl grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden (z.B. durch eine Reise nach Wuhan auf den dortigen Wildtiermarkt) um einen Ausschlussgrund gerichtsfest zu manifestieren...

Du musst ja nicht Urlaub in deinem Heimatort machen, du kannst ihn zumindest in deinem Heimatbundesland oder gar in der Bundesrepublik verleben.

Die Ausführungen des BMI würden mich interessieren, sind die veröffentlicht?

@BAT: Was sagen die Anbieter der Individualreisen? Werden diese durchgeführt?

Melvin

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #6 am: 26.04.2020 18:03 »
Es sind wohl diese Hinweise des BMI vom 12.3.2020 gemeint (dort Ziffer 12):
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/covid-19-informationen-fuer-beamte-tarifbeschaeftigte/

Diese stammen jedoch noch aus einer Zeit als es "Risikogebiete" im dort genannten Sinne nach der Defintion des RKI gab. Lang ist es her ...

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #7 am: 26.04.2020 20:30 »

@BAT: Was sagen die Anbieter der Individualreisen? Werden diese durchgeführt?

Das ist ja das Problem bei solchen Reisen, a) lässt kostenlos stornieren b) will auf Kulanz verschieben und c) gar nicht entgegenkommen.

Könnte aber auch schnell für Deutschland gelten.


WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #8 am: 27.04.2020 07:27 »
Wer begeht eigentlich das Vergehen, wenn man sich in einem Hotel eincheckt, obwohl man kein Geschäftsreisender ist?
Die Hotels dürfen doch keine Touristen derzeit beherbergen, oder?

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #9 am: 27.04.2020 08:52 »
Wer begeht eigentlich das Vergehen, wenn man sich in einem Hotel eincheckt, obwohl man kein Geschäftsreisender ist?
Die Hotels dürfen doch keine Touristen derzeit beherbergen, oder?

Das wird noch spannend wegen Reise Nr. 2 dieses Jahr, Radtour am Weserradweg, ständiges Wechseln zwischen Niedersachsen und NRW. Zur Übernachtung ein Hotel in NRW und eines in Niedersachsen. Ich bin gespannt, ob die Länder zum Termin gleiche Regelungen haben bzw. BMI sich hierzu positioniert und eine Vereinheitlichung zumindest im Binnenland anstrebt.

P.S: es gibt bestimmte Läden, in denen wir schon trotz Verbot seit Jahren rauchen. Meines Wissens trifft es im Zweifelsfall beide Parteien.

BalBund

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #10 am: 27.04.2020 11:22 »
Es sind wohl diese Hinweise des BMI vom 12.3.2020 gemeint (dort Ziffer 12):
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/covid-19-informationen-fuer-beamte-tarifbeschaeftigte/

Diese stammen jedoch noch aus einer Zeit als es "Risikogebiete" im dort genannten Sinne nach der Defintion des RKI gab. Lang ist es her ...

Ja und nein ;)
Ja, diese Hinweise waren gemeint, danke für den Link, ich hab es nicht so mit Gewerkschaften.

Nein, es ist nicht lange her, im Gegenteil, die dort getroffenen Aussagen kommen dem hiesigen Sachverhalt sogar noch zu Gute. Während für Beamte ohnehin schon klar war, dass sie theoretisch auch direkt nach Wuhan reisen können, ohne, dass es Besoldung kostet oder ein Diszi folgen könnte, ist nun durch die allgemeine Gefahreneinschätzung auch für TB die Tür weit offen. Nach meiner Lesart wird es nämlich nunmehr schlicht unmöglich sein, einem TB ein vorsätzliches Verschulden nachzuweisen und damit die Zahlungen einstellen zu können. Das weltweite Risiko ist sehr hoch, wenn er also nicht nachgewiesener Maßen nackt und besinnungsfrei schreiend durch eine Corona-Station eines Krankenhauses joggt und jeden Patienten dort vor Freude küsst, wird ihm kaum ein Vorsatz mehr nachzuweisen sein.

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #11 am: 27.04.2020 11:53 »
Dann muss BMI sich da schleunigst neu positionieren bzw. auf eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen drängen.

Für mich oder den öD wird das wohl nicht so wichtig sein, wenn jedoch für industrielle Betriebe in der Schichtfertigung im Sommer ein Drittel ad hoc "Zusatzurlaub" nimmt, drohen hier schwerwiegende Verwerfungen.

BalBund

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #12 am: 27.04.2020 19:53 »
Wird es nicht, das BMI ist für die beamtenrechtlichen Regelungen und für Erklärungen zum TVöD zuständig. Es wird keine Hinweise in Richtung der Arbeitgeber geben, das würde - wenn überhaupt - in die Ressorthoheit des BMAS fallen.

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #13 am: 27.04.2020 20:14 »
Bei einer behördlich veranlassten Quarantäne besteht doch überhaupt kein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, sondern lediglich auf die Entschädigung. Wenn der AG die Entschädigung wie vorgesehen auszahlt und dann eine behördliche Entscheidung ergeht, daß die Entschädigung nicht zustand, wird der AG aufrechnen und der AN muß sich verwaltungsrechtlich mit der Behörde auseinandersetzen. Der AG ist nur gesetzlich bestimmter Zahlungsdienstleister, er bedarf somit keines Hinweises.

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #14 am: 27.04.2020 20:28 »
Zunächst bin ich mir nicht sicher, ob das Tatbestandsmerkmal "behördlich veranlasste Quarantäne" überhaupt gegeben sein muss. Meines Wissens herrscht hier die Autonomie bzw. die Pflicht des AN sich selbst in Quaräntäne zu begeben - eine behördliche Verfügung also nicht erforderlich ist. Lasse mich hier aber gerne korrigieren.

Zudem geht es mir nicht um finanzielle Aspekte - sondern die Autonomie des AN darüber Zusatzurlaub, im TVÖD also Sonderurlaub, eigenmächtig zu veranlassen.