Autor Thema: Absichtlich Quarantäne verursachen?  (Read 16927 times)

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #30 am: 28.04.2020 17:41 »
Aber darum geht es ja gar nicht, es geht um die nun scheinbar rechtmäßige einseitig vom AN festgelegte Abwesenheit vom Arbeitsplatz.
Das ist doch genauso rechtmäßig, wie wenn man sich mit 3 Tage AU nimmt, weil der linke Zeh juckt.
Oder verstehe da was falsch.

Welche Szenario ist da eine einseitig vom AN festgelegt Abwesenheit.

Die erzwungene Abwesenheit wegen Rückkehr aus dem Ausland ist ja nicht einseitig vom AN festgelegt.
Er kehrt aus dem Ausland zurück und die VO fordert von ihm, dass er 14 Tage zuhause bleibt.
Wo legt da der AN etwas fest? Er ist doch Opfer dieser Verordnung.

Du meinst jedoch, dass er es provoziert, in dem er Urlaub nimmt und ins Ausland reist, um danach 14 Tage zuhause zu bleiben?
 
(Übrigens sagt das ja nichts darüber aus, ob man zuhause nicht arbeiten kann)

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #31 am: 28.04.2020 18:57 »

Du meinst jedoch, dass er es provoziert, in dem er Urlaub nimmt und ins Ausland reist, um danach 14 Tage zuhause zu bleiben?


Ja, das meine ich doch. Zukünftige Urlaubsfahrten.

Urlaubsreisen sind völlig rechtmäßig, es könnte dem AN doch keinerlei Kritik entgegen treten.

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #32 am: 28.04.2020 19:31 »
Ja, das meine ich doch. Zukünftige Urlaubsfahrten.

Urlaubsreisen sind völlig rechtmäßig, es könnte dem AN doch keinerlei Kritik entgegen treten.
Wenn man im wissen, dass man 14 Tage in die Quarantäne muss, jetzt eine vermeidbare Auslandsreise bucht und durchführt, kann man das sehr wohl als vorsätzlich ansehen.
Mit welchen Rechtsfolgen? kA

Wenn die vor 6 Monaten nicht stornierbare und durchführbare gebuchte Reise angetreten wird, dann sieht es anders aus.

Kritik würde man deswegen aber trotzdem bekommen können. Und sei es das man als schwachsinniger unverantwortlicher Depp angesehen wird.

Dem AG könnte es egal sein, da er ja keine Lohnfortzahlung machen muss, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ist halt wie ne Selbstverstümmelung, ist ja erlaubt, aber ob man deswegen Geld von der Versicherung bekommt....

Melvin

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #33 am: 28.04.2020 19:58 »
Ohne eine konkrete (arbeitsrechtliche) Regelung oder Gerichtsentscheidung parat zu haben:

Verstößt es nicht zumindest gegen allgemeine arbeitsrechtliche (Treue-) Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber, selbst bei einem „grundsätzlich nicht zu beanstandenden Verhalten“ (wie bei einer Auslandsurlaubsreise), wenn zum Zeitpunkt des Antritts dieser Reise feststeht, dass der Arbeitnehmer nach Urlaubsende seine geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen können wird und diesem das auch bewusst ist?

Mit der Folge der Möglichkeit zur Verweigerung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber – sofern nicht eh § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG aufgrund Verdienstausfalls mangels arbeits- bzw. tarifrechtlicher Voraussetzungen der Entgelt(fort)zahlung greift – oder ggf. der Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche?

Oder ob zudem der (gesetzliche) Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG aufgrund „vorwerfbaren“ Verhaltens versagt werden könnte?

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #34 am: 28.04.2020 20:01 »
Während der Quarantäne besteht ohnehin kein Anspruch auf Arbeitsentgelt, weshalb Überlegungen zum Arbeitsrecht müßig sind.

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #35 am: 28.04.2020 20:27 »
Während der Quarantäne besteht ohnehin kein Anspruch auf Arbeitsentgelt, weshalb Überlegungen zum Arbeitsrecht müßig sind.
und ob er dann die Entschädigung bekommt ist ja fraglich.
§ 56 Abs. 1 Satz 3 IfSG
Zitat
Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
Nicht zu vereisen wäre ja durchaus eine Prophylaxe.

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #36 am: 28.04.2020 20:29 »
Das ist aber keine arbeitsrechtliche, sondern eine verwaltungsrechtliche Frage.

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #37 am: 29.04.2020 07:11 »
Mein Zwischenfazit, bzgl. des Ablaufes von BATs einseitig genommen "Sonderurlaub" .
Wir würdet Ihr § 56 IFSG einschätzen, wenn man vorsätzlich einen Auslandsurlaub verbringt und damit - so wie es derzeit geregelt ist - in Quarantäne fällt?

Regressansprüche durch den Arbeitgeber?
SV: AN fährt jetzt in den Auslandsurlaub, obwohl er weiß, dass er danach 14 Tag zuhause bleiben muss.

AG bezahlt für diese Zeit der Quarantäne kein Entgelt, hat damit als keinen Schaden bzgl. Entgeltzahlungen.

Dummer AG leitet nur die Entschädigungszahlung auf Basis § 56 IFSG an den AN weiter.
Kluge AG zahlen nichts,  da AN hat keinen Anspruch auf die Entschädigungszahlung (§ 56 Abs. 1 Satz 3 IfSG ) hat.
Dummer AG behält die zuviel gezahlten Zahlungen mit der nächsten Entgeltzahlung ein.

AN hatte unbezahlten "Sonderurlaub", den er in seiner Wohnung verbracht hat.

Wenn dem AG ein Schaden entstanden ist (was idR ja schwer nachweisbar ist) könnte der AG da noch einen Schadensersatzklage nachschieben, oder?

Der AG freut sich seinen klugen und motivierten Mitarbeiter nach der Quarantäne begrüssen zu dürfen und schlägt ihn umgehend für eine Beförderung vor.

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #38 am: 29.04.2020 07:32 »
Ob ein AG, der eine Entscheidung vorwegnimmt, die ihm nicht zusteht, sei dahingestellt. Ich sehe auch nicht, daß ein dem AG durch die Quarantäne entstandener Schaden dem AN zuzurechnen wäre.

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #39 am: 29.04.2020 08:14 »
Ob ein AG, der eine Entscheidung vorwegnimmt, die ihm nicht zusteht, sei dahingestellt.
Stimmt, also muss der AG warten, bis er einen Bescheid bekommt, in dem steht, dass er die Entschädigungszahlung zu zahlen hat?

Zitat
Ich sehe auch nicht, daß ein dem AG durch die Quarantäne entstandener Schaden dem AN zuzurechnen wäre.
Nicht?
Der AN provoziert die Quarantäne durch sein Verhalten, er erhält von daher keine Entschädigungszahlung.
Dem AG entsteht ein Schaden durch das fernbleiben des AN.
Wem ist dieser Schaden zuzurechnen.

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #40 am: 29.04.2020 08:22 »
Ein Bescheid ist nicht erforderlich, siehe §56 Abs. 6 IFSG.

Ein AN, der seinen Diabetes Mellitus durch seinen Lebenswandel verursacht hat, würde dann eine damit im Zusammenhang stehende häufigere Arbeitsunfähigkeit auch durch sein Verhalten provoziert haben und damit seines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung verlustig gehen?

Pepper2012

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #41 am: 29.04.2020 08:22 »
Ein schuldhaftes Verhalten des AN vermag ich ebenfalls nicht zu erkennen. Er verstößt gegen kein Verbot, in das Ausland zu reisen, da kein solches besteht.
Wenn die Verordnungsgeber (m. E. ohne Not und ziemlich pauschal - aber wie gesagt nur meine Meinung!) entscheiden, für solche Fälle anschließend eine Quarantäne zu verordnen, muss sich das der AN nicht zurechnen lassen.

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #42 am: 29.04.2020 09:05 »
Also keine Schadenminderungspflicht für den AN?

Es wäre in diesem Fall möglich, alle 48 Stunden kurz nach Deutschland wieder einzureisen, um die Quarantäne nicht greifen zu lassen.

Aber gut, lassen wir das. Es wird derzeit nicht abschließend zu klären sein. Ich danke für die bisherigen Antworten.

Pepper2012

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #43 am: 29.04.2020 09:08 »
Auch wenn man im nördlichen Finnland weilt?

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #44 am: 29.04.2020 09:08 »
Also keine Schadenminderungspflicht für den AN?

Es wäre in diesem Fall möglich, alle 48 Stunden kurz nach Deutschland wieder einzureisen, um die Quarantäne nicht greifen zu lassen.

Aber gut, lassen wir das. Es wird derzeit nicht abschließend zu klären sein. Ich danke für die bisherigen Antworten.

Welcher Schaden?