Autor Thema: Absichtlich Quarantäne verursachen?  (Read 16930 times)

Pepper2012

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #45 am: 29.04.2020 09:11 »
Ja. Ein Schaden würde dem AG nicht entstehen, da eine Rückgriffsmöglichkeit auf Mittel nach IFSG zu bejahen ist.

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #46 am: 29.04.2020 09:24 »
Ja. Ein Schaden würde dem AG nicht entstehen, da eine Rückgriffsmöglichkeit auf Mittel nach IFSG zu bejahen ist.

Das ist doch für das Entgelt des in Quarantäne befindlichen AN? Nein, ich meine dafür, wenn für einen vorübergehenden Zeitraum Ersatzpersonal eingesetzt werden müsste. Solange also irgendwann zweistellige Prozentzahlen des Personalkörpers unter diese Urlaubsquaräntane fallen würden.

Es gibt derzeit intern Überlegungen zu dieser Thematik.

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #47 am: 29.04.2020 09:38 »
Ich sehe nicht, wie sich das individuell dem Verhalten eines AN zurechnen ließe.

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #48 am: 29.04.2020 09:52 »
Ein Bescheid ist nicht erforderlich, siehe §56 Abs. 6 IFSG.
Also zahlt der AG die Entschädigungszahlung, bevor geklärt ist, ob der AN eine Anrecht auf diese Entschädigungszahlung hat? Abs. 6 sagt ja nichts darüber aus, ob denn ein Anrecht auf die Entschädigung besteht.
Wer stellt denn, wann fest, dass dieses Anrecht besteht und nicht Abs 1. Satz 3 zutrifft.
Wenn dem AG bekannt ist, dass Satz 3 greift und muss er also trotzdem auszahlen?
Zitat
Ein AN, der seinen Diabetes Mellitus durch seinen Lebenswandel verursacht hat, würde dann eine damit im Zusammenhang stehende häufigere Arbeitsunfähigkeit auch durch sein Verhalten provoziert haben und damit seines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung verlustig gehen?
Nein, denn ich wüsste nicht, dass man Diabetes Mellitus herbeiführen kann, man kann nur das Risiko durch sein Lebenswandeln erhöhen, das man es bekommt, das ist mEn ein meilenweiter Unterschied.
Hier liegt der Fall ja so, dass man eine Situation herbei führt. Nicht das man das Risiko erhöht etwas herbeizuführen.
Die Folge ist schon vorab zu 100% sicher.

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #49 am: 29.04.2020 09:56 »
Ein schuldhaftes Verhalten des AN vermag ich ebenfalls nicht zu erkennen. Er verstößt gegen kein Verbot, in das Ausland zu reisen, da kein solches besteht.
Wenn die Verordnungsgeber (m. E. ohne Not und ziemlich pauschal - aber wie gesagt nur meine Meinung!) entscheiden, für solche Fälle anschließend eine Quarantäne zu verordnen, muss sich das der AN nicht zurechnen lassen.
Richtig, aber das bedeutet doch auch, dass er für die 14 Tage kein Geld vom AG und keine Entschädigungszahlung bekommt.

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #50 am: 29.04.2020 09:57 »

Hier liegt der Fall ja so, dass man eine Situation herbei führt. Nicht das man das Risiko erhöht etwas herbeizuführen.
Die Folge ist schon vorab zu 100% sicher.

Man kann auch schlicht schweigen und gar nicht in Quarantäne gehen entgegen der Regeln. Das wäre die Alternative und die wäre mich - durchaus ein gangbarer Weg.

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #51 am: 29.04.2020 09:59 »
Ja. Ein Schaden würde dem AG nicht entstehen, da eine Rückgriffsmöglichkeit auf Mittel nach IFSG zu bejahen ist.
Doch es kann ein Schaden dem AG enstehen, wenn ein Arbeitsplatz nicht besetzt ist und deswegen Fristen ablaufen etc.

Das meinte ich mit Schaden (ja ist oftmals schwer nachweisbar und ja oftmals liegt ein orga Versagen vor.)

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #52 am: 29.04.2020 10:00 »

Hier liegt der Fall ja so, dass man eine Situation herbei führt. Nicht das man das Risiko erhöht etwas herbeizuführen.
Die Folge ist schon vorab zu 100% sicher.

Man kann auch schlicht schweigen und gar nicht in Quarantäne gehen entgegen der Regeln. Das wäre die Alternative und die wäre mich - durchaus ein gangbarer Weg.
Und gegen §56 verstoßen, klar kann man.
Man kann vieles machen, nach dem Motto wo kein Kläger da kein Beklagter

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #53 am: 29.04.2020 10:02 »
Ein Bescheid ist nicht erforderlich, siehe §56 Abs. 6 IFSG.
Also zahlt der AG die Entschädigungszahlung, bevor geklärt ist, ob der AN eine Anrecht auf diese Entschädigungszahlung hat? Abs. 6 sagt ja nichts darüber aus, ob denn ein Anrecht auf die Entschädigung besteht.
Wer stellt denn, wann fest, dass dieses Anrecht besteht und nicht Abs 1. Satz 3 zutrifft.
Wenn dem AG bekannt ist, dass Satz 3 greift und muss er also trotzdem auszahlen?

Genau das besagt die Vorschrift. Der AG erhält die im Voraus geleistete Zahlung auf Antrag erstattet. Dieser Antrag wird durch die zuständige Behörde beschieden. Bescheidet sie ablehnend, kann der AG zurückfordern/aufrechnen und ist dann raus. Der AN muß sich dann mit der Behörde auseinandersetzen.

Zitat
Ein AN, der seinen Diabetes Mellitus durch seinen Lebenswandel verursacht hat, würde dann eine damit im Zusammenhang stehende häufigere Arbeitsunfähigkeit auch durch sein Verhalten provoziert haben und damit seines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung verlustig gehen?
Nein, denn ich wüsste nicht, dass man Diabetes Mellitus herbeiführen kann, man kann nur das Risiko durch sein Lebenswandeln erhöhen, das man es bekommt, das ist mEn ein meilenweiter Unterschied.
Hier liegt der Fall ja so, dass man eine Situation herbei führt. Nicht das man das Risiko erhöht etwas herbeizuführen.
Die Folge ist schon vorab zu 100% sicher.
[/quote]

Bei bestimmten dauerhaften Verhaltensweisen ist der Diabetes Mellitus so sicher wie die Quarantäne - die eben nicht zu 100% sicher ist, da sie ja durchaus bis nach dem Urlaub aufgehoben werden oder durch Rechtsprechung gekippt worden sein kann.

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #54 am: 29.04.2020 12:25 »
Bei bestimmten dauerhaften Verhaltensweisen ist der Diabetes Mellitus so sicher wie die Quarantäne - die eben nicht zu 100% sicher ist, da sie ja durchaus bis nach dem Urlaub aufgehoben werden oder durch Rechtsprechung gekippt worden sein kann.
Dann dürfte tatsächlich damit seines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung verlustig gehen.
Oder bekommt man seine Entgeltfortzahlung auch, wenn man sich bewusst selbst verletzt, also den kleinen Finger durch die Kreissäge jagt, o.ä.?

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #55 am: 29.04.2020 12:42 »
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn es einem egal ist, nicht.

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #56 am: 29.04.2020 13:22 »
Oder bekommt man seine Entgeltfortzahlung auch, wenn man sich bewusst selbst verletzt, also den kleinen Finger durch die Kreissäge jagt, o.ä.?

Wer das macht, dürfte krank sein. Stichwort selbstverletzendes Verhalten. Oder es war doch ein Unfall. Beides führt irgendwie zu einer Entgeltfortzahlung.
Ersten jeder Diabetiker ist krank, aber trotzdem nicht AU.
Nun, es gab wohl schon Chirurgen die so was gemacht haben und Ihre Finger danach sachgerecht wieder haben annähen lassen, nur damit sie BU sind und viel Geld kassieren.
Ja, krank sicher, aber deswegen ja nicht AU

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #57 am: 29.04.2020 13:25 »
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn es einem egal ist, nicht.

Bei dem geschilderten Sachverhalte sind weitere Erkrankungen nach ICD zu vermuten, eine Antwort auf diese Frage kann nie einschlägig sein.

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #58 am: 29.04.2020 13:25 »
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn es einem egal ist, nicht.
Wie schätzt du das Handeln denn ein, wenn man derzeit ins Ausland reist und deswegen 14Tage wg. §56 zu hause bleiben muss.
Ist das schon Vorsatz oder nur grobe Fahrlässigkeit?

Und wenn dem AG dadurch ein Schaden entsteht, wäre er dann schadensersatzpflichtig?

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #59 am: 29.04.2020 13:28 »
Und gegen §56 verstoßen, klar kann man.
Man kann vieles machen, nach dem Motto wo kein Kläger da kein Beklagter

Nein, das wäre kein Verstoß gegen § 56 IFSG.