Autor Thema: Absichtlich Quarantäne verursachen?  (Read 16925 times)

Spid

  • Gast
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #60 am: 29.04.2020 13:31 »
Wenn ich weiß, daß dem AG dadurch ein Schaden entsteht und das auch will, ist es Vorsatz. Wenn ich bei natürlicher Vorsicht wissen könnte, daß dem AG ein Schaden entsteht und dies billigend in Kauf nehme, ist es grobe Fahrlässigkeit. Beides ist nicht erkennbar.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,497
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #61 am: 29.04.2020 13:38 »
Wenn ich weiß, daß dem AG dadurch ein Schaden entsteht und das auch will, ist es Vorsatz. Wenn ich bei natürlicher Vorsicht wissen könnte, daß dem AG ein Schaden entsteht und dies billigend in Kauf nehme, ist es grobe Fahrlässigkeit. Beides ist nicht erkennbar.

Für welches Themenfeld? Die Einreise? Da würde ich Vorsatz recht klar ausschließen, wenn nicht gar für unmöglich halten, wenn - wie hier thematisiert - die Buchung vor Einführung der neuen Rechtsnormen erfolgte.

Spid

  • Gast
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #62 am: 29.04.2020 13:51 »
Eben. Und selbst wenn, müßte ich ja auch noch um des Schadens für den AG wissen (können).

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #63 am: 29.04.2020 16:16 »
Wenn ich weiß, daß dem AG dadurch ein Schaden entsteht und das auch will, ist es Vorsatz. Wenn ich bei natürlicher Vorsicht wissen könnte, daß dem AG ein Schaden entsteht und dies billigend in Kauf nehme, ist es grobe Fahrlässigkeit. Beides ist nicht erkennbar.
Stimmt, dazu müsste man ja vorher wissen, dass die Vertretung ausfällt.
Was man wissen kann, ist natürlich, dass ein Schaden entsteht, wenn die Arbeit, die für mich in der Woche nach dem Urlaub geplant ist nicht ausgeführt wird, aber das ist ja nicht ausreichend.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #64 am: 29.04.2020 16:20 »
Und gegen §56 verstoßen, klar kann man.
Man kann vieles machen, nach dem Motto wo kein Kläger da kein Beklagter

Nein, das wäre kein Verstoß gegen § 56 IFSG.
Stimmt, das wäre ja nur ein Verstoß gegen z.B. §1 CoronaEinreiseVO NW
Aber wäre dadurch nicht weniger ein Verstoß.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,497
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #65 am: 29.04.2020 17:04 »

Stimmt, das wäre ja nur ein Verstoß gegen z.B. §1 CoronaEinreiseVO NW
Aber wäre dadurch nicht weniger ein Verstoß.

Nein, auch dagegen würde nicht verstoßen werden. ;)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #66 am: 29.04.2020 17:48 »

Stimmt, das wäre ja nur ein Verstoß gegen z.B. §1 CoronaEinreiseVO NW
Aber wäre dadurch nicht weniger ein Verstoß.

Nein, auch dagegen würde nicht verstoßen werden. ;)
Weil?

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,497
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #67 am: 29.04.2020 17:56 »
Weil die Einreise aus dem Ausland nach Niedersachsen erfolgt ;)

Ob ein Verstoß gegen die niedersächsische Einreise - VO vorliegt halte ich auch für vage. Denn gemäß § 5 Abs. 6  dieser VO ist die Durchreise durch Niedersachsen statthaft. Die Durchreise erfolgt nach NRW - 150 Meter NRW - Boden - und dann wieder nach Niedersachsen. Hierbei wäre dann § 5 Abs. 1 S. 4 der VO nicht einschlägig, da man nicht nach NRW aus dem Ausland eingereist ist.

Okay, etwas wacklig. Aber nicht ganz von der Hand zu weisen ;)

Spid

  • Gast
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #68 am: 29.04.2020 18:02 »
Wenn das Ziel NW ist, wird in NI nur durchgereist, die Einreise findet in NW statt.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #69 am: 29.04.2020 18:02 »
Also bist du NRWler?
"die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. "
hast du übersehen?
Niedersachsen zählt wohl zu den anderen Ländern der BRD.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,497
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #70 am: 29.04.2020 18:04 »
Das Ziel ist Niedersachsen, der Weg führt jedoch wie seit Jahren von NL über Niedersachsen über NRW und wieder nach Niedersachsen (A30) - Richtung Emsland.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #71 am: 29.04.2020 19:15 »
Dann ist ja alles klar.
Auch da gilt die Einreiseverordnung, wenn man zunächst woanders eingereist ist. (§5 Abs 1 Satz4)
Und verschweigen verstößt da auch ganz und gar dem Absatz 2.
Man kann auch schlicht schweigen und gar nicht in Quarantäne gehen entgegen der Regeln. Das wäre die Alternative und die wäre mich - durchaus ein gangbarer Weg.
Also wogegen verstößt du jetzt nicht, wenn du es verschweigst?
Also bleibt es für dich ein gangbarer Weg gegen die Nds Verordnung vom 9.4.2020 zu verstoßen?
Weil, du glaubst, es gilt nicht, wenn man Bundesland Hopping zwischendurch macht?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,466
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #72 am: 29.04.2020 19:22 »
...bleib doch einfach mit dem Arsch zu Hause, Mensch... 8) ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,497
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #73 am: 29.04.2020 20:29 »
Dann ist ja alles klar.
Auch da gilt die Einreiseverordnung, wenn man zunächst woanders eingereist ist. (§5 Abs 1 Satz4)
Und verschweigen verstößt da auch ganz und gar dem Absatz 2.


Nein, ich bin ja nicht woanders, also  in NRW, eingereist.

§ 2 greift erst, wenn die Voraussetzungen von § 1 gegeben sein, welche ich ja in Frage stelle. ;)


WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #74 am: 29.04.2020 21:10 »
Dann ist ja alles klar.
Auch da gilt die Einreiseverordnung, wenn man zunächst woanders eingereist ist. (§5 Abs 1 Satz4)
Und verschweigen verstößt da auch ganz und gar dem Absatz 2.


Nein, ich bin ja nicht woanders, also  in NRW, eingereist.

§ 2 greift erst, wenn die Voraussetzungen von § 1 gegeben sein, welche ich ja in Frage stelle. ;)
Netter Gedanke.

Also Du kommst von NL nach NI, fährst dann nach NW und dann wieder nach NI ins traute Heim. Soweit Richtig?.

Für dich greift ja also §5 Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Zitat
§ 5 (1) 1Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen, haben sich nach § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abzusondern. 2Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise und auf direktem Weg zu ihrer Wohnung, dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der während des Aufenthalts geplanten Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. 3Während der Absonderung ist es den in Satz 1 genannten Personen nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
(2) 1Die in Absatz 1 genannten Personen sind verpflichtet, unverzüglich die für Maßnahmen nach § 30 IfSG zuständige Behörde zu kontaktieren und das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 anzuzeigen. 2Für die Zeit der Absonderung unterliegen sie der Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt nach § 29 IfSG.
Grenzübertritt NL/NI Satz 1 gilt, damit auch die Verpflichtung aus Satz2 ff. Diese wird deiner Meinung aufgehoben durch die Flucht nach NW.
Ist zwar Quark (wegen Satz 4), aber gedanklich denkbar.  Du bist dann weiterhin noch verpflichtet Absatz 2 zu befolgen. Weil du ja schon eine in Absatz 1 genannte Person gewesen bist (aber durch Länder hopping nicht mehr bist, wenn ich deine Interpretation richtig verstehe und damit das dann ja auch nicht mehr melden müßtest, weil für dich unverzüglich nicht heißt:nach Grenzübertritt).

kritisch ist ja, dass du nicht unverzüglich dich gemeldet hast und das du den Satz "die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind" aufgehoben siehst durch 2 Grenzübertritte.

Netter Versuch, wenn du glaubst, damit durchzukommen, dann man hinne.


Wenn du aus NL nach NW und dann nach NI reisen würdest, dann gilt mit Überfahrt nach NI eben auch Satz 1 wegen Satz 4