Autor Thema: Absichtlich Quarantäne verursachen?  (Read 17314 times)

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #75 am: 29.04.2020 21:19 »
Verstehe mich richtig, die praktische Durchsetzung ist nicht das große Problem. Mich würde hier schlicht die korrekte gesetzliche Lage interessieren ;)

Das ist keine Flucht nach NW, sondern eine zwingende Route. Was anderes Albernes unterstellst Du mir doch hoffentlich nicht?

Einschlägigkeit des § 1 zweifel ich insofern an, als das bei mir wohl das Tatbestandsmerkmal des Aufenthaltes in Niedersachsen nicht gegeben ist, denn in der Wohnung wird nur geduscht und am nachmittag geht es (so denn erlaubt) zum oben bereits erwähnten Urlaub in NRW (Weserradweg, mit einem Hotel in NRW und einem in Niedersachsen).

Ich weiß, kompliziert (Wobei es in Wahrheit noch komplizierter ist), aber ist halt so.

Gruß




WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #76 am: 29.04.2020 22:36 »
Verstehe mich richtig, die praktische Durchsetzung ist nicht das große Problem. Mich würde hier schlicht die korrekte gesetzliche Lage interessieren ;)
Dito, bin immer dran interessiert Grauzonen zu entdecken, wer sie wie nutz, das bleibt dann der individuellen Moral überlassen.
Zitat
Das ist keine Flucht nach NW, sondern eine zwingende Route. Was anderes Albernes unterstellst Du mir doch hoffentlich nicht?
"Flucht" wäre korrekt geschrieben von mir.
Bin ja sowieso "entsetzt", das die Schilder auf der Autobahn (Willkommen in Niedersachsen), jetzt nicht mehr nur Lokalkolorit ist, sondern harte rechtliche Folgen haben kann.  8)
Corona macht einem bewusst, dass wir Ächt Föderal sind, (obwohl meine Arbeit mich täglich damit konfrontiert).
Jetzt sind sie wieder da: die Innerdeutschen Grenzen.

Zitat
Einschlägigkeit des § 1 zweifel ich insofern an, als das bei mir wohl das Tatbestandsmerkmal des Aufenthaltes in Niedersachsen nicht gegeben ist, denn in der Wohnung wird nur geduscht und am nachmittag geht es (so denn erlaubt) zum oben bereits erwähnten Urlaub in NRW (Weserradweg, mit einem Hotel in NRW und einem in Niedersachsen).
Hihi, klingt so wie wenn man eine Ketten-Dienstreise mit Übergänge im Flugzeug abrechnen will.

naja:
dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der während des Aufenthalts geplanten Unterkunft zu begeben

da denke ich, dass du das nicht machen darfst, weil du im Sinne der obigen Passagen, halt nicht wieder deine Butze nach dem Duschen verlassen dürftest.

ob du es trotzdem machst.....tja, egal, wenn nix passiert, eine vergehen dürfte aber sein.
Doof wenn du dann die Corona Schleider bist.
Zitat
Ich weiß, kompliziert (Wobei es in Wahrheit noch komplizierter ist), aber ist halt so.
Nun, geht so, besagte Dienstreise, kam mir komplizierter vor.  ::) :P

Und evtl. dürfen dich die Hotels ja nicht beherbergen, da du ja Tourist bist.
Oder hast du ein Nebengewerbe und bist ReiseBlogger?  ;D
« Last Edit: 29.04.2020 22:46 von WasDennNun »

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #77 am: 01.05.2020 11:07 »

ob du es trotzdem machst.....tja, egal, wenn nix passiert, eine vergehen dürfte aber sein.
Doof wenn du dann die Corona Schleider bist.


Ich habe Corona schon hinter mir und bin nachweislich immun. Das meine ich ja mit kompliziert. ;)

Aber der Tipp mit dem gewerblichen Reiseblogger könnte ich mir merken ;D

Gruß

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #78 am: 02.05.2020 13:10 »
Ich habe Corona schon hinter mir und bin nachweislich immun. Das meine ich ja mit kompliziert. ;)
Wenn du das nachweisen kannst,und feststeht, dass du damit auch nicht das Virus verbreiten kannst, dann würdest du doch überhaupt nicht unter diesen Maßnahmen fallen  ::) :P.
Denn dann wärst du ja keine Person die unter § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes fällt:
Zitat
Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden.

RsQ

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #79 am: 02.05.2020 17:25 »
Ich habe Corona schon hinter mir und bin nachweislich immun.

Das halte ich für ein Gerücht. Denn ob bzw. wie lange es nach überstandener Infektion eine Immunität gibt, ist aktuell noch unklar. Daran arbeiten sich die Wissenschaftler gerade ab. Derlei aktuell zu behaupten, bringt keinerlei Erkenntnisgewinn.

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #80 am: 03.05.2020 10:06 »
Also wir haben - glaube ich - zwei Sachlagen:

Das IFSG: ich war schon unsicher bei der Formulierung, allein schon weil ich nicht genau den Unterschied kenne zwischen Ausscheider, Träger von Erregern, etc. M.W. sollten Antikörper da sein und ein hierzu vernünftiger Test vorhanden sein, was noch nicht der Fall ist. Ist aber für meine Frage nicht vordringlich, denn es gibt noch...

die Landesverordnung zur Einreise mit Quarantäne: hier wird überhaupt nicht auf den Status des Reisenden eingegangen. Habe nur gesehen, daß NRW 72 Stunden Auslandsurlaub ohne Quarantäne zulässt und Niedersachsen 48 Stunden.


WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #81 am: 03.05.2020 10:58 »
Also wir haben - glaube ich - zwei Sachlagen:
die Landesverordnung zur Einreise mit Quarantäne: hier wird überhaupt nicht auf den Status des Reisenden eingegangen.
Die verweisen doch auf  § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG und damit auf den Status, der abzusondernde Personen.
 
Zitat
1Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach
Niedersachsen einreisen, haben sich nach § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) abzusondern.

Ich fände es fatal, wenn eine Verordnung ohne gesetzlicher Grundlage so etwas könnte/dürfte, das wäre ja Erdogan like.


Und Absatz 3 nimmt die Kurztripps raus:
Zitat
3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Personen, die keine Symptome einer
Erkrankung an COVID-19 aufweisen und die sich weniger als 48 Stunden im Ausland
aufgehalten haben

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #82 am: 03.05.2020 11:21 »
Natürlich greift die Verordnung - meiner Meinung nach - unzulässig in Freiheitsrechte ein, wie es wohl sogar die Mehrzahl der derzeitigen Maßnahmen sind. Die werden jetzt auch laufend von den Verfassungsgerichten einkassiert.

Aber der status quo ist ja nunmal gegeben ;)

Mori7

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #83 am: 03.05.2020 13:01 »

@BAT: Was sagen die Anbieter der Individualreisen? Werden diese durchgeführt?

Das ist ja das Problem bei solchen Reisen, a) lässt kostenlos stornieren b) will auf Kulanz verschieben und c) gar nicht entgegenkommen.

Könnte aber auch schnell für Deutschland gelten.

"riskikogebiete"...ja die haben sich ja mittlerweile stark verschoben. Wenn man dem RKI noch trauen kann. ...

WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #84 am: 03.05.2020 13:29 »
Natürlich greift die Verordnung - meiner Meinung nach - unzulässig in Freiheitsrechte ein, wie es wohl sogar die Mehrzahl der derzeitigen Maßnahmen sind. Die werden jetzt auch laufend von den Verfassungsgerichten einkassiert.

Aber der status quo ist ja nunmal gegeben ;)
Nicht die Verordnung, sondern das IfSG greift in die Freiheitsrechte ein.

Derzeit werden die Maßnahmen aber wohl eher von den Verwaltungsgerichten und nicht vom Verfassungsgerichten kassiert.

Spid

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #85 am: 03.05.2020 13:48 »
Wirklich? Inwiefern täte das IFSG das und inwiefern täten es die Landesverordnungen nicht.

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #86 am: 05.05.2020 10:53 »

Nicht die Verordnung, sondern das IfSG greift in die Freiheitsrechte ein.

Derzeit werden die Maßnahmen aber wohl eher von den Verwaltungsgerichten und nicht vom Verfassungsgerichten kassiert.

Dann lies dir beide bzw. alle drei Rechtsquellen noch mal durch. ;)

Nein, aber nochmals für die aktuelle Urlaubsadministration bringt es ja nichts. Die Regelungen sind vorhanden. Allerdings wird in der Tat an den Grenzen insofern nicht kontrolliert. Von daher ist das ein Papiertiger. Und mithin auch die Rechtsposition in Bezug auf den Arbeitgeber jetzt nicht mehr so wichtig.


WasDennNun

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #88 am: 12.05.2020 11:44 »
Derzeit werden die Maßnahmen aber wohl eher von den Verwaltungsgerichten und nicht vom Verfassungsgerichten kassiert.
Wie gesagt, die unverhältnismäßigen Aktionen werden von den Verwaltungsgerichten kassiert.
@BAT
Viele Spaß auf der Tour.

BAT

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Antw:Absichtlich Quarantäne verursachen?
« Antwort #89 am: 12.05.2020 14:32 »
Nana, nicht so schnell. Da sind noch weitere drei Urlaube, die jetzt lustig durcheinander wirbeln. Dies war nur ein Puzzlestück.