Verstehe mich richtig, die praktische Durchsetzung ist nicht das große Problem. Mich würde hier schlicht die korrekte gesetzliche Lage interessieren
Dito, bin immer dran interessiert Grauzonen zu entdecken, wer sie wie nutz, das bleibt dann der individuellen Moral überlassen.
Das ist keine Flucht nach NW, sondern eine zwingende Route. Was anderes Albernes unterstellst Du mir doch hoffentlich nicht?
"Flucht" wäre korrekt geschrieben von mir.
Bin ja sowieso "entsetzt", das die Schilder auf der Autobahn (Willkommen in Niedersachsen), jetzt nicht mehr nur Lokalkolorit ist, sondern harte rechtliche Folgen haben kann.
Corona macht einem bewusst, dass wir Ächt Föderal sind, (obwohl meine Arbeit mich täglich damit konfrontiert).
Jetzt sind sie wieder da: die Innerdeutschen Grenzen.
Einschlägigkeit des § 1 zweifel ich insofern an, als das bei mir wohl das Tatbestandsmerkmal des Aufenthaltes in Niedersachsen nicht gegeben ist, denn in der Wohnung wird nur geduscht und am nachmittag geht es (so denn erlaubt) zum oben bereits erwähnten Urlaub in NRW (Weserradweg, mit einem Hotel in NRW und einem in Niedersachsen).
Hihi, klingt so wie wenn man eine Ketten-Dienstreise mit Übergänge im Flugzeug abrechnen will.
naja:
dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der während des Aufenthalts geplanten Unterkunft zu begebenda denke ich, dass du das nicht machen darfst, weil du im Sinne der obigen Passagen, halt nicht wieder deine Butze nach dem Duschen verlassen dürftest.
ob du es trotzdem machst.....tja, egal, wenn nix passiert, eine vergehen dürfte aber sein.
Doof wenn du dann die Corona Schleider bist.
Ich weiß, kompliziert (Wobei es in Wahrheit noch komplizierter ist), aber ist halt so.
Nun, geht so, besagte Dienstreise, kam mir komplizierter vor.
Und evtl. dürfen dich die Hotels ja nicht beherbergen, da du ja Tourist bist.
Oder hast du ein Nebengewerbe und bist ReiseBlogger?