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Eingruppierung Sachbearbeiter Leistungsgewährung in kommunalem Jobcenter

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Data:
Hallo zusammen,

ich, Quereinsteiger mit FH-Diplom, keine Teilnahme oder Abschluss an Angestelltenlehrgängen für den Verwaltungsbereich, arbeite als springender Leistungssachbearbeiter an verschiedenen Standorten eines kommunalen Jobcenters in NRW. Standortwechsel können wöchentlich durchgeführt werden, Wechsel zwischen verschiedenen Leistungsteams eines Standortes auch unter der Woche. Dabei sind je nach Standort/Leistungsteam unterschiedliche Aufgabenzuschnitte gegeben, wenn Sondersachbearbeitungen (z. B. für Unterhaltsheranziehung, Selbständige, EU-Ausländer, Neufälle) eingerichtet wurden oder Fachassistenten in unterschiedlichem Umfang Aufgaben wahrnehmen (ob sie sie im Einzelfall wahrzunehmen haben, weiß ich nicht).

Die Einstellung erfolgte seinerzeit in EG 9. Durch meinen Antrag nach § 29b TVÜ-VKA bin ich seit dem 01.01.2017 in EG 9c eingruppiert.

Allgemein: Ist die Eingruppierung  von Leistungssachbearbeitern in kommunalen Jobcentern in EG 9c grundsätzlich zutreffend?

Speziell: Bietet die Besonderheit der oben beschriebenen Springertätigkeit Raum für eine abweichende Eingruppierung? Wenn ja, unter welchen Umständen ginge es in welche Richtung?

Falls noch weitere Informationen zum Sachverhalt erforderlich sind, bitte nachfragen.

Gruß
Data

Spid:
„Leistungssachbearbeiter in kommunalen Jobcentern“ ist ein für die Eingruppierung wertloser Wortcontainer. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Data:
Beratung von Hilfesuchenden über Ansprüche auf wirtschaftliche Hilfen nach dem SGB II und angrenzenden Rechtsgebieten
Gewährung von finanziellen Leistungen nach dem SGB II
Herstellung des Nachrangs des SGB II im Wege der
- Durchführung von Erstattungsverfahren nach § 50 SGB X
- Realisierung von vorrangigen Ansprüchen/Kooperation mit anderen Sozialleistungsträgern
Bearbeitung von Rechtsbehelfen
Zusammenarbeit mit den Bereichen Arbeitsvermittlung und Fallmanagement

nichts_tun:
Sachbearbeiter/-innen Gewährung von Leistungen nach dem SGB II sind hier in EG 9b eingruppiert.

Bei den von dir genannten auszuübenden Tätigkeiten sehe grd. ich keine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit. Höchstens bei der Bearbeitung von Rechtsbehelfen, wenn du tatsächlich befugt sein solltest, den Widerspruchsbescheid zu erlassen.

Data:
Nur den Abhilfebescheid, wenn möglich. Sonst geht der Widerspruch an die Rechtsbehelfsstelle.

Welches Urteil hattest Du vor der Bearbeitung Deines Beitrages genannt?

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