Autor Thema: Eingruppierung Sachbearbeiter Leistungsgewährung in kommunalem Jobcenter  (Read 12735 times)

was_guckst_du

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...dann haben wir ja alles was davon... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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...dann haben wir ja alles was davon... ;D
Eben eine ungefragte (oder besser nicht angefragter) Erkenntnisgewinn.
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Ask one, get two..... ;D

Eirien1975

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Bei uns ebenso

Kat

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Bei den SB ist hier gerade endlich eine Korrektur der Bezahlung erfolgt, und zwar 9c. Die, die beim Arbeitsamt Fachassistensten heißen, sind hier nach 9a eingruppiert und bezahlt, sofern sie in 2017 den Antrag gestellt haben.

acer

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Bearbeiter/Fachassisten: 9a
Sachbearbeiter Leistung: 9b
Sachbeiter Widerspruch und Klage: 9c
Teamleiter: 10


Infa

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Fass 9a
LSB 9c
SB SGG 10
TL 11

acer

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mir gibt man keine E10.....  :-\

RheinPirat

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Bei uns werden die kommunalen Leistungssachbearbeiter nach 9b bezahlt, die Integrationsfachkräfte nach 9c und die kommunalen MA im beruflichen orientierten Fallmanagement nach E10. Kommunale Bereichsleitung E13-E14, je nach Bereich.

acer

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Bei uns werden die kommunalen Leistungssachbearbeiter nach 9b bezahlt, die Integrationsfachkräfte nach 9c und die kommunalen MA im beruflichen orientierten Fallmanagement nach E10. Kommunale Bereichsleitung E13-E14, je nach Bereich.

und die mitarbeiter im Bereich SGG/Rechtsbehelfe?

acer

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Zitat
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte der Entgeltgruppe  9c,deren  Tätigkeit  sich mindestens  zu einem Drittel  durch  besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt

Kann jemand sagen, ob und unter welchen Voraussetzungen man als Sachbearbeiter Widerspruch/Klage Anspruch auf eine E 10 hat?

Beispiel:
- Arbeitsaufwand: 2/3 Widerspruch (Bearbeitung aller Widersprüche, Sachverhaltsermittlung, Abhilfeprüfung, Erstellen Widerspruchsbescheid usw., außer technische Umsetzung von Stattgaben, dass macht jemand anderes)
- Arbeitsaufwand: 1/3 Klage (Bearbeitung aller Klagesachen vor dem Sozialgericht zzgl. Eilverfahren, Stellungnahmen, persönliche Teilnahme an der Verhandlung/Vertreter der Behörde, Abgabe von Vergleichen, Anerkenntnissen, Kostensachen usw. außer technische Umsetzung einer Entscheidung, dass macht jemand anderes)


Spid

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Dann, wenn Arbeitsvorgänge mindestens im zeitlichen Umfang von einem Drittel, jedoch nicht im zeitlichen Umfang der Hälfte der Arbeitszeit sich mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung aus der E9c herausheben.

acer

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Dann, wenn Arbeitsvorgänge mindestens im zeitlichen Umfang von einem Drittel sich mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung aus der E9c herausheben.

ist halt die frage, ob klagesachbearbeitung sowas erfüllen würde   :o

Spid

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Da "Klagesachbearbeitung" ein wertloser Wortcontainer ist, kann derlei nicht beurteilt werden. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.