Autor Thema: Beispiele für tatsächliche arbeiten für jeweilige Eingruppierung  (Read 2467 times)

GrafSchilder

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Guten Morgen,
die Tätigkeitsbeschreibungen in den einzelnen Eingruppierungen sind ja doch relativ allgemein gehalten.

Ich arbeite in der kommunalen Verwaltung im Bereich Allgemeine Ordnung und Sicherheit. Zuvor habe ich in Jobcenter gearbeitet. Derzeit verdiene ich die 9b, zuvor die 9c. Meine Entscheidungen, die ich derzeit treffe, setzen weitaus mehr Fachkenntnis voraus und haben auch weitaus weitreichendere Konsequenzen zur Folge. Trotzdem bin ich schlechter bezahlt. Soweit in Ordnung.

Nun hatten wir bis vor kurzem noch einen Mitarbeiter in der Rechtsabteilung. Dieser war in der EG13 eingestuft und hat unter anderem auch Widersprüche oder Gerichtsverfahren bearbeitet. Das sah so aus, dass ich natürlich inhaltlich das ganze unterfüttert habe, das kann er ja nicht, aber er hat es formell erledigt, die Korrespondenz mit dem Gericht usw. hat er sich drum gekümmert. Er ist jetzt in Rente. Die Stelle ist seit langer Zeit offen und immer mehr bekomme ich jetzt diese Aufgaben auch zu erledigen.

Nun ist es nicht nur so, dass es zeitintensiv ist, sondern es geht auch um was, also wir sprechen hier von Gerichtsverfahren, bei denen auf Schadensersatz geklagt wird im höheren fünfstelligen Bereich. Ich bin kein Jurist. Für meinen Chef ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ich und kein anderer das zu erledigen hat. Er verweist auf die Tätigkeitsbeschreibung der 9b. Ich verweise auf die Tatsache, dass ich nicht einmal in der 9c solche weitreichenden Entscheidungen gefällt habe.

Ich weiß aus anderen Bereichen, dass das genau so läuft, seit der Justiziar nicht mehr da ist. Also er hat ja abteilungsübergreifend Arbeiten übernommen, Fristen berechnet und eben die formellen Aufgaben abgefedert. Seit andere Abteilungen das übernommen haben, wir reden hier teilweise von EG6er Stellen, ist auch schon einiges in die Hose gegangen. Was zu erwarten war, wir sind keine Juristen und haben es hier mit guten Anwälten auf der Gegenseite zu tun.

Daher die Frage, gibt es konkrete und vorzeigbare Infos, wo man mit Beispielen unterlegt sehen kann, wo tatsächlich welche Aufgaben angesiedelt sind?

Was jetzt folgt hat nicht so viel mit meiner konkreten Lage zu tun, ist aber auch interessant für mich zu wissen. Wir planen, meine derzeitige Stelle, die eigentlich 2 Stellen sind, ab Herbst auszuschreiben. Allerdings nicht einmal für die 9b, sondern nur noch für die EG8.

Für mich absolut unverständlich, dieser Kollege bzw. Kollegin soll dann quasi qualitativ das gleiche machen wie ich, für die EG8 wird man kaum jemanden finden, aber wie kann es sein, dass man die gleiche Arbeit dermaßen nach Würfelprinzip eine Stelle bewerten kann?

Spid

  • Gast
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sowohl die Rechtsmeinung des AG als auch die ausgeübte Tätigkeit berühren die Eingruppierung grundsätzlich nicht.

Die unbestimmten Rechtsbegriffe, die der Entgeltordnung zugrunde liegen, gab es - bis auf sehr wenige Ausnahmen, keine davon im Teil A Abschnitt I - schon in der Vergütungsordnung zum BAT. Sie haben mithin jahrzehntelange Auslegung durch die Arbeitsgerichtsbarkeit erfahren. Auf Basis dieser Rechtsprechung gibt es mitunter immer mal wieder Beispiellisten, auch in der Kommentarliteratur. Diese ersetzen aber nicht im Ansatz die fundierte und tiefgehende Kenntnis der Rechtsprechung, insbesondere der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe durch das BAG. Die Rechtsmeinung vieler kleiner und auch mittlerer AG zur Eingruppierung ist von minderer Güte, weshalb sie nicht einmal als Hinweis dafür taugt, welche Eingruppierung tatsächlich vorliegt.

sr4711

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Wurden dir die Tätigkeiten des ehemaligen E13ers denn überhaupt rechtswirksam (=u.a. durch den AG und nicht nur durch subalternes Führungspersonal) übertragen?