Autor Thema: Angestelltenlehrgang 2 / private Weiterbildung  (Read 4867 times)

Luisa

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Derzeit bin ich in NRW bei einer Kommune mit einer Zulage eingruppiert, da mein Studium nicht als Verwaltungsausbildung anerkannt wird.
Ich beziehe daher EG 8 mit Zulage auf EG10.
Der nächste Angestelltenlehrgang 2 startet erst in zwei Jahren.

- Gibt es privat die Möglichkeit einen ALG 2 auf eigene Kosten als Fernstudium zu absolvieren, der dann anerkannt wird? ich habe nur ein Fernstudium an dem GIBT Colleg in Berlin gefunden. Allerdings mit 400 Stunden Präsenzpflicht. Daher kann ich diese Option nicht wahrnehmen.

- was passiert, wenn ich auf den nächsten ALG 2 meiner Kommune warte und dann innerhalb der 2,5 Jahre, die die Weiterbildung läuft, schwanger werde? Besteht automatisch Anspruch auf Unterbrechung oder kann man auch den Anspruch auf Teilnahme verlieren?

- Angeblich wird man nach 20 Jahren im öffentlichen Dienst eh - auch ohne ALG 2 - eingestuft, wenn man eine höhere Tätigkeit wahrnimmt.
Stimmt das? Kann mir jemand die Rechtsgrundlage dazu sagen?
Ich finde nichts, aber habe diese Information aus unserer Personalabteilung.
Das würde für mich bedeuten, dass ich in 15 Jahren Minimum offiziell ohne Zulage in die EG10 könnte.
Sofern dies der Fall ist: kann man sich dann auch allgemein auf Stellen im gehobenen Dienst bewerben oder ist die Eingruppierung auf die Tätigkeit bezogen, die ausgeführt wird? Für mögliche Auswahlverfahren würde ja dann immer noch der ALG 2 fehlen oder ist das erfahrungsmäß nicht mehr relevant?


Vielen Dank für euere Zeit und Mühe !!!

Spid

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 / private Weiterbildung
« Antwort #1 am: 26.04.2020 20:19 »
Derzeit bin ich in NRW bei einer Kommune mit einer Zulage eingruppiert, da mein Studium nicht als Verwaltungsausbildung anerkannt wird.

Es ist ja auch keine. Eine solche wäre im Sachverhalt aber auch nicht erforderlich oder von irgendeiner Erheblichkeit für die Eingruppierung.

Zitat
Ich beziehe daher EG 8 mit Zulage auf EG10.
Der nächste Angestelltenlehrgang 2 startet erst in zwei Jahren.

Mutmaßlich startet der nächste AL2 noch in diesem Jahr. Mutmaßlich ist das aber keiner, den Dein AG bestückt.

Zitat
- was passiert, wenn ich auf den nächsten ALG 2 meiner Kommune warte und dann innerhalb der 2,5 Jahre, die die Weiterbildung läuft, schwanger werde? Besteht automatisch Anspruch auf Unterbrechung oder kann man auch den Anspruch auf Teilnahme verlieren?

Sofern alles gut verläuft, wirst Du dann nach einiger Zeit eines oder mehrere Kinder gebären. Das Beschäftigungsverbot wird - sofern dieses nicht im Verhältnis zu den Lehrgangsterminen günstig liegt - die Teilnahme unterbrechen. Der Anspruch aus Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 zur Anlage 1 zum TVÖD wird dadurch nicht berührt.

Zitat
- Angeblich wird man nach 20 Jahren im öffentlichen Dienst eh - auch ohne ALG 2 - eingestuft, wenn man eine höhere Tätigkeit wahrnimmt.
Stimmt das? Kann mir jemand die Rechtsgrundlage dazu sagen?
Ich finde nichts, aber habe diese Information aus unserer Personalabteilung.

Sofern dieses Geschwurbel sich darauf bezieht, ob ein Beschäftigter mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit ist, so ergibt sich das im räumlichen Geltungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht außer in RLP aus Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 lit a) zur Anlage 1 zum TVÖD.

Zitat
Das würde für mich bedeuten, dass ich in 15 Jahren Minimum offiziell ohne Zulage in die EG10 könnte.
Sofern dies der Fall ist: kann man sich dann auch allgemein auf Stellen im gehobenen Dienst bewerben oder ist die Eingruppierung auf die Tätigkeit bezogen, die ausgeführt wird? Für mögliche Auswahlverfahren würde ja dann immer noch der ALG 2 fehlen oder ist das erfahrungsmäß nicht mehr relevant?

Der gehobene Dienst ist eine Beamtenlaufbahn. Fragen zur Bewerbung im Beamtenbereich sind im entsprechenden Unterforum zu stellen. Die Eingruppierung ist nie auf die Tätigkeit bezogen, die ausgeführt wird. Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit. Der TVÖD regelt die Eingruppierung, Stellenbesetzung/Einstellung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Luisa

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 / private Weiterbildung
« Antwort #2 am: 26.04.2020 20:57 »
Vielen Dank für die hilfreichen Anmerkungen.


- Gibt es privat die Möglichkeit einen ALG 2 auf eigene Kosten als Fernstudium zu absolvieren, der dann anerkannt wird? ich habe nur ein Fernstudium an dem GIBT Colleg in Berlin gefunden. Allerdings mit 400 Stunden Präsenzpflicht. Daher kann ich diese Option nicht wahrnehmen.


clarion

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 / private Weiterbildung
« Antwort #3 am: 27.04.2020 00:01 »
Hallo, hast Du Dir das Angebot der Hochschule Osnabrück angeschaut? Dort gibt es berufsbegleitende Verwaltungsstudiengänge und ist von der Fahrerei für Dich vielleicht besser machbar.

Schwabe

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 / private Weiterbildung
« Antwort #4 am: 27.04.2020 09:38 »
Das könnte man bestimmt googlen  :D