Hallo,
ich habe folgende Frage:
Mitarbeiterin ist schwanger, voraussichtlicher Geburtstermin ist der 20. Juli. Daraus ergibt sich Beginn Mutterschutz 8. Juni und Ende 14. September. Mitarbeiterin möchte ab Geburt des Kindes zwölf Monate lang in Elternzeit. Wie berechnet sich hier der Urlaubsanspruch?
Laut BEEG darf der Urlaub nur um volle Kalenermonate Elternzeit gekürzt werden. Zählt der Mutterschutz nach Entbindung rechtlich bereits zur Elternzeit oder ist hier immer noch Mutterschutz?
Aus meiner Sicht erwirbt die Mitarbeiterin für die Monate Januar bis September Urlaubsanspruch. Ist das so? Wenn ja: warum?