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Berechnung Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft
DiVO:
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Mitarbeiterin ist schwanger, voraussichtlicher Geburtstermin ist der 20. Juli. Daraus ergibt sich Beginn Mutterschutz 8. Juni und Ende 14. September. Mitarbeiterin möchte ab Geburt des Kindes zwölf Monate lang in Elternzeit. Wie berechnet sich hier der Urlaubsanspruch?
Laut BEEG darf der Urlaub nur um volle Kalenermonate Elternzeit gekürzt werden. Zählt der Mutterschutz nach Entbindung rechtlich bereits zur Elternzeit oder ist hier immer noch Mutterschutz?
Aus meiner Sicht erwirbt die Mitarbeiterin für die Monate Januar bis September Urlaubsanspruch. Ist das so? Wenn ja: warum?
Speech:
Hi DiVO,
ihre Sicht ist korrekt. Mutterschutz dient dem Schutz der Mutter und des Kindes/Kinder und beinhaltet zBsp. Entgeltfortzahlung bis 8 Wochen nach der Geburt. Erst danach beginnt in dem Fall die Elternzeit.
DiVO:
Vielen Dank für die erste Antwort. Wo kann ich diese Sicht nachlesen?
Texter:
24 MuSchG
DiVO:
In § 24 MuSchG wird doch Beschäftigungsverbot beschrieben. Mir geht es explizit um den Mutterschutz nach der Entbindung, wenn ab Geburt zwölf Monate Elternzeit beantragt wurden.
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