Dazu fallen mir praktisch ein paar Fragen ein:
1.) wie erfolgt die Zeiterfassung in der Behörde des Beamten?
2.) Gibt es eine elektronische Auskunft/Webportal? Wenn ja, nutzt der Beamte dies für Zeitkorrekturen/Urlaub oder ähnliches?
3.) Wann wurde der Beamte über seine Arbeitszeitreduzierung informiert? War dort eine Befristung vermerkt?
4.) Was wird als Arbeitszeit auf dem Besoldungsnachweis aufgeführt? Stimmt diese mit der tatsächlichen Arbeitszeit oder der "gedachten" Arbeitszeit überein, sprich was von beidem wird dem Beamten ausgezahlt?
Hallo!
Die Fragen nach dem Zeiterfassungssystem (1.-2.) kann ich nicht beantworten, spielen meines Erachtens aber auch keine Rolle. Fest steht nur, er hätte auch früher Kenntnis erlangen können über den Fehler, hat es aber erst nach 5 Jahren bemerkt, es dann aber sofort gemeldet. Und er selbst hat den Fehler nicht verursacht.
Zu 3.: Man kann von einem der drei folgenden Szenarien ausgehen:
- Beamter hatte bei Einstellung ein Kind unter 12 Jahren und daher die Arbeitszeit auf 40 Stunden/Woche reduziert bei vollen Bezügen. Das Kind hat vor 5 Jahren das 12. Lebensjahr vollendet, der Anspruch des Beamten auf Reduzierung der Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ist in dem Moment erloschen.
- Tarifbeschäftigter wurde vor 5 Jahren verbeamtet und hätte ab diesem Zeitpunkt 41 Stunden statt 39 Stunden zu leisten.
- Eine befristete Arbeitszeitreduzierung um 2 Stunden/Woche ist ausgelaufen, die Bezüge wurden plangemäß nach Ablauf der Befristung wieder auf Vollzeit hochgefahren.
Im Zeiterfassungssystem hätte es seitens der Dienststelle vor 5 Jahren eine entsprechende Umstellung der Soll-Arbeitszeit auf 41 Stunden geben müssen, die jedoch ausblieb. Die niedrigere Soll-Arbeitszeit blieb bestehen und es ist dem Beamten erst nach 5 Jahren aufgefallen, dass er eigentlich deutlich mehr Stunden hätte leisten müssen, obwohl sein Arbeitszeitsaldo aktuell +-0 aufweist. Es geht nur um 1-2 Stunden Abweichung pro Woche, also nichts was einem in jedem Fall offensichtlich sofort auffällt, wenn man sich nicht näher damit befasst. Hochgerechnet auf die 5 Jahre ergeben sich damit natürlich trotzdem hohe Summen.
Zu 4.: Laut Besoldungsnachweis beträgt die Wochenarbeitszeit volle 41 Stunden. Die Bezüge werden also voll gezahlt und es werden dennoch (unbewusst) seit 5 Jahren zu wenig Stunden geleistet.