Autor Thema: Fehler im Zeitkonto des Beamten - Verjährung - Ansprüche des Dienstherrn  (Read 6488 times)

Organisator

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Zu 3.: Man kann von einem der drei folgenden Szenarien ausgehen:
- Beamter hatte bei Einstellung ein Kind unter 12 Jahren und daher die Arbeitszeit auf 40 Stunden/Woche reduziert bei vollen Bezügen. Das Kind hat vor 5 Jahren das 12. Lebensjahr vollendet, der Anspruch des Beamten auf Reduzierung der Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ist in dem Moment erloschen.
- Tarifbeschäftigter wurde vor 5 Jahren verbeamtet und hätte ab diesem Zeitpunkt 41 Stunden statt 39 Stunden zu leisten.
- Eine befristete Arbeitszeitreduzierung um 2 Stunden/Woche ist ausgelaufen, die Bezüge wurden plangemäß nach Ablauf der Befristung wieder auf Vollzeit hochgefahren.

Für alle drei Szenarien braucht man gar keine Kenntnisse und Fähigkeiten, um daraus seine Arbeitszeit abzuleiten. In allen Fällen erhält der Beamte ein Schreiben, aus dem sich ergibt, in welchen Zeiträumen welche Arbeitszeit zu erbringen ist.

Weiterhin ist üblicherweise die wöchentliche Arbeitszeit  auf den Bezügemitteilungen und im Zeiterfassungssystem angegeben.

was_guckst_du

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...also ehrlich gesagt...jeder arbeitende Mensch sollte ohne spezielle Ausbildung über ein paar grundsätzliche Dinge, die sein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis betreffen, Bescheid wissen...

...dazu gehören die wöchentlich zu leistende Stundenzahl, der Verdienst, die Anzahl der Urlaubstage und noch ein paar profane Dinge mehr...

...wer das nicht "drauf" hat, ist endweder fehl am Platz oder legt es drauf an, sich mit gespielter Unwissenheit Vorteile zun erschleichen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

2strong

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Ich selbst bilde mir ein, darüber sehr gut Bescheid zu wissen. Dennoch könnte ich Dir weder die exakte Höhe der mir zustehenden Bezüge, des regelmäßigen Überweisungsbetrages oder des Stundensaldos meines Gleitzeitkontos nennen. Ich kontrolliere auch nicht jeden Monat meine Kontoauszüge.

Die hier als unzumutbar erwähnten 47 Stunden pro Woche habe ich seit 2013 allenfalls in einzelnen Wochen unterschritten, Abweichungen von einer Stunde pro Woche würden mir da nicht unbedingt auffallen, ebenso nicht kleinere Besoldungsdifferenzen.

Mit Recht würde man mir im Zweifel vorhalten, all dies nicht hinreichend sorgfältig geprüft zu haben. Genau die selben Versäumnisse lassen sich hier aber auch dem Dienstherrn anlasten.

was_guckst_du

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...jeden Morgen, wenn ich mich einlogge, nennt mir das Display mein Stundensaldo, meine (Rest)Urlaubstage und erinnert mich sogar daran, wenn ich Geburtstag habe...wenn ich zuviel Minusstunden oder zuviel Plusstunden habe, bekomme ich eine Warnmail...meine monatliche Gehaltsabrechnung, auf der alles wichtige zu entnehmen ist, erhalte ich ebenfalls online... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Und wenn Du Dich auf das Display verläßt, merkst Du nicht, wenn eine zu geringe Sollzeit hinterlegt ist.

Organisator

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Ich selbst bilde mir ein, darüber sehr gut Bescheid zu wissen. Dennoch könnte ich Dir weder die exakte Höhe der mir zustehenden Bezüge, des regelmäßigen Überweisungsbetrages oder des Stundensaldos meines Gleitzeitkontos nennen. Ich kontrolliere auch nicht jeden Monat meine Kontoauszüge.

Hier ging es ja auch nur um die wöchentliche Soll-Stundenzeit. Und die wird bei einer Änderung dem Beamten mitgeteilt. Somit kennt er die zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit. Dafür braucht man gar kein Wissen, es wird einem mitgeteilt.

Neben den Bezügemitteilungen erscheint auch in der Zeiterfassung das "Soll". Wenn dann z.B. im Tagessoll nicht 8.12 h auftaucht ist sofort erkennbar, dass nicht 41 Wochenstunden vorgesehen sind.

Um das zu erkennen muss man auch nicht Bescheid wissen. Ergo mag zwar auch ein Verschulden bei dem Dienstherrn vorliegen, aber der Beamte hat hier auch die notwendige Sorgfalt vermissen lassen.


ccb

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Bei uns taucht aber z.B. gar kein Tages-SOLL im Display auf. Da steht nur das Saldo.

Ich gehe davon aus, dass die meisten für sich selbst einen Plan haben, wie sie in der Woche auf ihre Stunden kommen. Wer das aber nicht hat, sondern einfach immer nur seinen Dienst verrichtet und sich am angezeigten Gesamtsaldo orientiert, dem nehme ich durchaus ab, dass ihm 12 Minuten am Tag nicht auffallen.

was_guckst_du

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Und wenn Du Dich auf das Display verläßt, merkst Du nicht, wenn eine zu geringe Sollzeit hinterlegt ist.
...das merke ich aber daran, dass ich irgendwann zuviel Plusstunden habe, obwohl ich nicht darauf hin gearbeitet habe (diese Erkenntnis setzt allerdings eine gewisse Grundintelligenz voraus, die wohl nicht immer - auch im öD - vorhanden zu sein scheint) 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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Hier ging es ja auch nur um die wöchentliche Soll-Stundenzeit. Und die wird bei einer Änderung dem Beamten mitgeteilt. Somit kennt er die zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit. Dafür braucht man gar kein Wissen, es wird einem mitgeteilt.
Was dem Beamten konkret mitgeteilt wurde, wissen wir nicht. Nicht jedes Zeiterfassungssystem weist die von Dir unterstellten Eigenschaften aus.

Im Übrigen korreliert die Verpflichtung zur Erbringung einer wöchentlichen Arbeitszeit mit dem Besoldungsanspruch. Ein kritisches Ergebnis ergibt sich also nur dann, wenn Arbeitszeit und Besoldung nicht im vorgesehenen Verhältnis zueinander stehen. Vorliegend weicht die Besoldung um rd. 2,5 % von der vorgesehenen Besoldung ab, mithin um eine Größenordnung, die bereits von Amts wegen als geringfügig erachtet wird. Kann man übersehen, sollte man aber nicht. Daher erachtet das BVerwG in diesen Fällen in der Regel einen Teilerlass als angemessen.

Organisator

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Hier ging es ja auch nur um die wöchentliche Soll-Stundenzeit. Und die wird bei einer Änderung dem Beamten mitgeteilt. Somit kennt er die zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit. Dafür braucht man gar kein Wissen, es wird einem mitgeteilt.
Was dem Beamten konkret mitgeteilt wurde, wissen wir nicht.

Jede Änderung der wöchentlich zu erbringenden Arbeitszeit erfolgt durch das Personalteam und wird dem betroffenen Beamten schriftlich mitgeteilt. Das gilt insbesondere für die im Sachverhalt beschriebene Teilzeit sowie die Absenkung der Arbeitszeit auf 40 Stunden wegen Kind.

Insofern kennt jeder Beamte seine zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit.

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Jede Änderung der wöchentlich zu erbringenden Arbeitszeit erfolgt durch das Personalteam und wird dem betroffenen Beamten schriftlich mitgeteilt. Das gilt insbesondere für die im Sachverhalt beschriebene Teilzeit sowie die Absenkung der Arbeitszeit auf 40 Stunden wegen Kind.
Das funktioniert mutmaßlich ebenso zuverlässig wie die entsprechende Anpassung im Zeiterfassungssystem.

Insofern kennt jeder Beamte seine zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit.
Der TE hat nicht behauptet, seine zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit nicht zu kennen. Moniert wurde eine dienststellenseitig falsche Programmierung des Zeiterfassungssystems.

WasDennNun

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Und das er deswegen seine wöchentliche Arbeitszeit nicht abgeleistet hat.
Hätte er sie abgeleistet, hätte bis jetzt eben massive Überstunden auf dem Konto angezeigt bekommen.