Autor Thema: Frage zu einer möglichen Eingruppierung  (Read 3392 times)

Luftpumpe39

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Frage zu einer möglichen Eingruppierung
« am: 27.04.2020 20:52 »
Guten Abend,

ich habe eine Frage an euch. Dazu möchte ich euch einen kleinen Fall schildern.

Eine Freundin von mir hat keine Verwaltungsausbildung. Trotzdem hat sie eine Anstellung im öffentlichen Dienst gefunden. Seit geraumer Zeit bekommt sie sogar eine Zulage nach 9b, obwohl sie ja eigentlich keine Verwaltungsausbildung hat. Ihre Frage wäre, ob ihr die Zulage zu recht gewährt wurde. Sie hat in diesem Zusammenhang auch etwas von billigem Ermessen erwähnt. Dieses muss der AG anwenden. Hier ist dann der AG zu dem Ergebnis gekommen, dass ihr die Zulage gewährt werden kann. Macht hier nicht eigentlich die neue Entgeltordnung dem ganzen einen Strich durch die Rechnung, wonach "ungelernte" Kräfte doch eigentlich nur EG 5 bekommen können?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar :-)

Spid

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Antw:Frage zu einer möglichen Eingruppierung
« Antwort #1 am: 27.04.2020 21:11 »
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

Lars73

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Antw:Frage zu einer möglichen Eingruppierung
« Antwort #2 am: 28.04.2020 09:37 »
Keiner der Tarifverträge im öffentliche Dienst würden eine Zulage nach E9b verhindern. Soweit es um die Regelungen zur Prpfungspflicht geht verhinden diese ggf. eine Eingruppierung in die E9b. Sie regeln aber ggf. eine entsprechende Zulage.

Spid

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Antw:Frage zu einer möglichen Eingruppierung
« Antwort #3 am: 28.04.2020 09:44 »
TVöD VKA, TV-V, TV-N, TVÖD Bund, TV Autobahn, TV-L und TV-H fallen doch ohnehin raus, sonst wäre die Frage im entsprechenden Unterforum gestellt worden.

WasDennNun

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Antw:Frage zu einer möglichen Eingruppierung
« Antwort #4 am: 28.04.2020 10:52 »
TVöD VKA, TV-V, TV-N, TVÖD Bund, TV Autobahn, TV-L und TV-H fallen doch ohnehin raus, sonst wäre die Frage im entsprechenden Unterforum gestellt worden.
Aaaaah ja! TE machen keine Fehler!

Luftpumpe39

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Antw:Frage zu einer möglichen Eingruppierung
« Antwort #5 am: 25.05.2020 19:10 »
Auf das Beschäftigungsverhältnis findet der TVöD Anwendung. Ist es konkret möglich als Rechtsanwaltsfachangestellte EG 9b zu bekommen, obwohl diese Person noch nicht einmal einen Verwaltungsakt definieren kann? Hier dürfte es doch an den persönlichen Voraussetzungen scheitern, oder? Der Wegfall der Prüfungserfordernis nach mehr als 20 Jahren im öffentlichen Dienst dürfte meiner Meinung nach nicht greifen, oder?

Spid

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Antw:Frage zu einer möglichen Eingruppierung
« Antwort #6 am: 25.05.2020 19:25 »
Warum wird eine Frage zu einem Tarifvertrag nicht im entsprechenden Unterforum gestellt? Das erspart Nachfragen wie „Findet ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung?“ und auch die neuerliche: Bund oder Kommunen? Bereits jetzt läßt sich aber feststellen, daß weder die Zulage noch die Eingruppierung im Ermessen des AG liegen, sondern aufgrund der tariflichen Regelungen zustehen oder nicht zustehen.

WasDennNun

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Antw:Frage zu einer möglichen Eingruppierung
« Antwort #7 am: 25.05.2020 19:41 »
Warum wird eine Frage zu einem Tarifvertrag nicht im entsprechenden Unterforum gestellt?
Weil normale Menschen normale Fehler machen und evtl. ein anderes Verständnis der Bedeutung von Unterforen haben.
@ Luftpumpe:
Es kommt darauf an welche auszuübenden Tätigkeiten sie hat.
So gibt es durchaus auszuübenden Tätigkeiten, die zu einem Entgelt in Höhe der EG9b führen, ohne das es einer spezifischen Ausbildung bedarf und selbst Ungelernte könnten ein Entgelt der EG14 erhalten, wenn sie entsprechende Tätigkeiten übertragene bekommen.

Und billiges Ermessen gibt es im Tarifsystem nicht, das wäre übertarifliche Bezahlung.
Also entweder es ist alles korrekt (vorstellbar) oder der AG irrt (bewusst oder unbewusst) bzgl. der korrekten Eingruppierung (auch vorstellbar).

Calenberger

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Antw:Frage zu einer möglichen Eingruppierung
« Antwort #8 am: 26.05.2020 14:00 »
Guten Abend,



Eine Freundin von mir...

Der war gut!