Hallo,
ist es gesetzlich erlaubt, wenn man erst in einer Behörde direkt sachgrundlos befristet ist und dann danach (nicht direkt im Anschluss) über einen Personaldienstleister bei dieser Behörde i. R. d. Arbeitnehmerüberlassung befristet für zwei Jahre angestellt wird?
Danke Euch.
LG