Autor Thema: Erst sachgrundlos befristet in einer Behörde und dann befristet iRd ANÜ möglich?  (Read 1335 times)

carriegross

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Hallo,

ist es gesetzlich erlaubt, wenn man erst in einer Behörde direkt sachgrundlos befristet ist und dann danach (nicht direkt im Anschluss) über einen Personaldienstleister bei dieser Behörde i. R. d. Arbeitnehmerüberlassung befristet für zwei Jahre angestellt wird?

Danke Euch.

LG

Spid

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Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. Anstellung bei der Behörde oder Arbeitnehmerüberlassung durch einen Dritten?

carriegross

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Ich war vor ein paar Jahren sachgrundlos direkt bei einer Behörde angestellt.

Jetzt habe ich mich bei einem Personaldienstleister beworben, der i. R. d. Arbeitnehmerüberlassung jemanden genau für diese Behörde für zwei Jahre befristet sucht.

Ist das möglich?

Spid

  • Gast
Klar, warum denn nicht?

WasDennNun

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Die Behörde wird dadurch ja nicht dein AG.
Der Personaldienstleister ist doch dein AG.